Übernachtungssteuer in Kassel 2026: 5 % vom Preis.
Kassel erhebt eine Übernachtungssteuer: 5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Übernachtungssteuer.
5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.
Gezählt werden höchstens 28 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Gezählt werden höchstens 28 Tage je Kalenderjahr.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Übernachtungssteuersatzung) vom 5. Mai 2025, Ortsrecht Nr. 8.02, Stadt Kassel, gilt ab 1. Juli 2025; Übernachtungssteuer in Kassel (FAQ), Stadt Kassel, gilt ab 1. Juli 2025; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungssteuer in Kassel
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Kassel?
5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Entgelt für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen.
Wer zahlt in Kassel keine Übernachtungssteuer?
Übernachtungen in Jugendherbergen und anderen Betrieben, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt hat, sind steuerfrei. Klassenfahrten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind steuerfrei, ebenso die begleitenden Lehrkräfte. Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind steuerfrei, ebenso die begleitenden Gruppenleitungen. Wer in Kassel einen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, gilt nicht als ortsfremd und zahlt keine Übernachtungssteuer. Das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehakliniken, Pflegeheimen, Hospizen, Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünften gilt nicht als Übernachtung.
Was muss ich als Gastgeber in Kassel tun?
Die Steuer schuldest du als Betreiber der Unterkunft selbst. Die Steuer setzt die Stadt per Bescheid je Quartal fest; sie ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Du gibst jedes Quartal bis zum 15. Tag nach dessen Ende eine Erklärung mit der Zahl der Übernachtungen und den Nettoentgelten ab, elektronisch oder auf dem amtlichen Vordruck.
Was gilt in Kassel sonst noch?
Gezählt werden höchstens 28 Tage je Kalenderjahr. Auch berufliche und dienstliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Die 28 Tage zählen je Person über alle Unterkünfte im Stadtgebiet, zusammenhängend oder nicht; die Befreiung beginnt am 29. Tag. Wenn du eine Unterkunft neu eröffnest, meldest du sie der Stadt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen an. Das Ende deiner Tätigkeit, einen Betreiberwechsel und eine Verlegung zeigst du der Stadt vor dem Ereignis an. Für jede Unterkunft gibst du eine eigene Erklärung ab, wenn du mehrere betreibst.
Muss ich meine Ferienwohnung in Kassel registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kassel steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 5 %: „Die Steuer beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Übernachtungssteuersatzung) vom 5. Mai 2025, Ortsrecht Nr. 8.02, Stadt Kassel) Bemessung: „Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung geschuldeten Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen (Nettoentgelte).“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Übernachtungssteuersatzung) vom 5. Mai 2025, Ortsrecht Nr. 8.02, Stadt Kassel) Höchstens 28: „Übernachtungen von ortsfremden Personen, die eine Gesamtdauer von 28 Tagen je Kalenderjahr im Stadtgebiet Kassel übersteigen.“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Übernachtungssteuersatzung) vom 5. Mai 2025, Ortsrecht Nr. 8.02, Stadt Kassel)