Übernachtungsteuer in Heidelberg 2026: 3,50 € je Gast.
Heidelberg erhebt eine Übernachtungsteuer: 3,50 € je Gast und Nacht. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Übernachtungsteuer.
3,50 € je Gast und Nacht.
Gezählt werden höchstens fünf Nächte bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in Heidelberg (Übernachtungsteuersatzung) vom 05.06.2025, Stadt Heidelberg, öffentlich bekannt gemacht am 30.07.2025, gilt ab 1. Oktober 2025; Fragen und Antworten FAQs zur Übernachtungsteuer, Stadt Heidelberg, gilt ab 1. Oktober 2025; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungsteuer in Heidelberg
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Heidelberg?
3,50 € je Gast und Nacht. Die Steuer ist ein fester Betrag je Gast und Übernachtung, unabhängig vom Übernachtungspreis.
Wer zahlt in Heidelberg keine Übernachtungsteuer?
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind steuerfrei. Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert.
Was muss ich als Gastgeber in Heidelberg tun?
Der Gast schuldet die Steuer; du ziehst sie als Betreiber für ihn ein, führst sie ab und haftest neben dem Gast dafür. Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe an die Stadt zu zahlen. Du gibst für jedes Quartal eine unterschriebene Steueranmeldung ab und berechnest die Steuer darin selbst.
Was gilt in Heidelberg sonst noch?
Gezählt werden höchstens fünf Nächte bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb. Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Die Steueranmeldung ist bis zum fünfzehnten Tag nach Quartalsende einzureichen. Auf die Steuer erhebst du keine Umsatzsteuer; für dich ist sie nur ein durchlaufender Posten. Auch ein bezahltes Tageszimmer ohne Übernachtung wird besteuert. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du der Stadt vor dem Ereignis an. Die Nachweise der Beherbergungsleistungen bewahrst du vier Kalenderjahre auf und legst sie der Stadt auf Anforderung vor.
Muss ich meine Ferienwohnung in Heidelberg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Heidelberg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 3,50 €: „Die Übernachtungsteuer beträgt pro Übernachtung und Beherbergungsgast 3,50 Euro (drei Euro und fünfzig Cent).“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in Heidelberg (Übernachtungsteuersatzung) vom 05.06.2025, Stadt Heidelberg, öffentlich bekannt gemacht am 30.07.2025) Bemessung: „Bemessungsgrundlage der Steuer ist die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast.“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in Heidelberg (Übernachtungsteuersatzung) vom 05.06.2025, Stadt Heidelberg, öffentlich bekannt gemacht am 30.07.2025) Höchstens 5: „Die Übernachtungsteuer wird bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer in demselben Beherbergungsbetrieb längstens für fünf Nächte erhoben.“ (Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in Heidelberg (Übernachtungsteuersatzung) vom 05.06.2025, Stadt Heidelberg, öffentlich bekannt gemacht am 30.07.2025)