Übernachtungssteuer in Stuttgart 2026: 3,00 € je Gast.
Stuttgart erhebt eine Übernachtungssteuer: 3,00 € je Gast und Nacht. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Übernachtungssteuer.
3,00 € je Gast und Nacht.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung der Übernachtungssteuer vom 26. Februar 2026, Stuttgarter Stadtrecht 9/5, gilt ab 20. März 2026; Übernachtungssteuer, Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei (Stand 08.10.2026), gilt ab 8. Oktober 2026; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungssteuer in Stuttgart
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Stuttgart?
3,00 € je Gast und Nacht. Die Steuer ist ein fester Betrag je Gast und entgeltlicher Übernachtung, unabhängig vom Übernachtungspreis.
Wer zahlt in Stuttgart keine Übernachtungssteuer?
Übernachtungen Minderjähriger sind steuerfrei. Übernachtungen im Rahmen von Schülerreisen sind steuerfrei, wenn Lehrkräfte die Reise begleiten und die Schulleitung sie genehmigt hat. Übernachtungen, die zum Grundbedarf des Wohnens gehören, sind nicht steuerbar, etwa bei einem im Betrieb angemeldeten Wohnsitz oder einer unbewohnbaren eigenen Wohnung.
Was muss ich als Gastgeber in Stuttgart tun?
Die Steuer schuldest du als Betreiber der Unterkunft selbst. Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe zu zahlen. Du gibst bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine unterschriebene Steuererklärung auf dem amtlichen Vordruck ab.
Was gilt in Stuttgart sonst noch?
Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Die Steuer wird erstmals für das Quartal Juli bis September 2026 festgesetzt. Die Steuer fällt auch an, wenn der Gast die Unterkunft nicht nutzt, solange er dafür etwas bezahlt hat, etwa bei No-Shows oder Anzahlungen; völlig kostenfreie Stornierungen sind nicht steuerpflichtig. Auch ein bezahltes Tageszimmer ohne Übernachtung wird besteuert. Einen neuen Beherbergungsbetrieb meldest du innerhalb eines Monats nach Aufnahme schriftlich bei der Stadtkämmerei an. Steuerfreie oder nicht steuerbare Übernachtungen gibst du in der Erklärung gesondert an und belegst sie mit Nachweisen. Nach Angabe der Stadt werden Übernachtungen bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten besteuert; die Satzung selbst nennt keine Höchstdauer.
Muss ich meine Ferienwohnung in Stuttgart registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Stuttgart steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 3,00 €: „Der Steuersatz beträgt 3,00 Euro je Person und pro Übernachtung.“ (Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung der Übernachtungssteuer vom 26. Februar 2026, Stuttgarter Stadtrecht 9/5) Bemessung: „Die Übernachtungssteuer wird nach der Anzahl entgeltlicher Übernachtungen je Beherbergungsgast erhoben.“ (Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung der Übernachtungssteuer vom 26. Februar 2026, Stuttgarter Stadtrecht 9/5)