Beherbergungssteuer in Münster 2026: 4,5 % vom Preis.
Münster erhebt eine Beherbergungssteuer: 4,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 31,50 € Beherbergungssteuer.
4,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer im Gebiet der Stadt Münster (Ortsrecht 20.06) vom 10.11.2023, Stadt Münster, gilt ab 1. Januar 2024; Beherbergungssteuer, Amt für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Münster; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Beherbergungssteuer in Münster
Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Münster?
4,5 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Umsatzsteuer.
Wer zahlt in Münster keine Beherbergungssteuer?
Beherbergungen im Rahmen eines schulischen Bildungsgangs bis einschließlich zur Sekundarstufe II sind steuerfrei, ebenso die begleitenden Lehrkräfte. Minderjährige, die im Rahmen einer Ausbildung bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe untergebracht sind, zahlen keine Steuer.
Was muss ich als Gastgeber in Münster tun?
Der Gast schuldet die Steuer; du als Betreiber entrichtest sie für seine Rechnung an die Stadt. Die Steuer zahlst du vierteljährlich bis zum 20. Tag nach Quartalsende an die Stadt. Du berechnest die Steuer selbst und reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck beim Amt für Finanzen und Beteiligungen ein.
Was gilt in Münster sonst noch?
Seit 2024 wird nicht mehr zwischen touristischen und beruflichen Übernachtungen unterschieden; auch Geschäftsreisende zahlen. Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 10 € je Gast für das Frühstück sowie je 15 € für Mittag- und Abendessen ab.
Muss ich meine Ferienwohnung in Münster registrieren?
Ja. Münster steht in der Liste der Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung, die die Bundesnetzagentur führt (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 4,5 %: „Die Beherbergungssteuer beträgt 4,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer im Gebiet der Stadt Münster (Ortsrecht 20.06) vom 10.11.2023, Stadt Münster) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Beherbergungsgast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Umsatzsteuer).“ (Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer im Gebiet der Stadt Münster (Ortsrecht 20.06) vom 10.11.2023, Stadt Münster)