Kurtaxe in Bad Steben: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Steben erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 47,60 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 47,60 € |
Die Kurtaxe gilt nur im Kurbezirk, den Gemeindeteilen Bad Steben und Obersteben; im übrigen Marktgebiet fällt keine an. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 3,40 € |
| Kinder unter 18 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013), gilt ab 1. November 2013 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Steben als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Steben
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Steben?
3,40 € je Erwachsenem und Nacht.
Ändert sich die Kurtaxe in Bad Steben?
Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Erwachsene 3,50 € statt 3,40 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.
Zahlen Kinder in Bad Steben Kurtaxe?
Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.
Wer ist in Bad Steben von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Bis 31. Dezember 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gegen Vorlage des Ausweises 2,90 € je Aufenthaltstag., Begleitpersonen von Menschen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts. und Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, ist nicht kurtaxpflichtig..
Was muss ich als Gastgeber in Bad Steben tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt die Meldedaten, stellt jedem Gast eine Gastkarte aus, behält die Kurtaxe ein und führt sie an das Staatsbad ab. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes, wenn das Staatsbad nicht die Abführung zum Monatsende zulässt. Die Meldedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch oder legst die Meldescheine vor; ab zehn Betten ist der elektronische Weg Pflicht.
Was gilt in Bad Steben sonst noch?
Ab 1. Januar 2027 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,00 € statt 2,90 €. Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 1,75 € statt 1,70 €. Die Kurtaxe ist ein Landesbeitrag des Staatsbads; festgesetzt und erhoben wird sie von der Bayerischen Staatsbad Bad Steben GmbH. Du darfst die abzuführende Kurtaxe deinem Gast in Rechnung stellen und haftest neben ihm für die Zahlung.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Steben für Vermieter?
Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Wer zahlt in Bad Steben den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Steben Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,0625 und 0,6250 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitrag multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Steben registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Steben steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,40 €: „2. Bad Steben: 2.1 Normalsatz 3,40“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24. Juli 2024, GVBl. S. 391 (Anlage 2, Höhe der Kurtaxe)) Erwachsene, neu 3,50 €: „2. Bad Steben: 2.1 Normalsatz 3,50“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres,“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)) Gebiet: „Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet des Markts Bad Steben die Gemeindeteile Bad Steben und Obersteben.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Je Nacht: „Die Kurtaxe für den Abreisetag ist mit der Kurtaxe für den Anreisetag abgegolten.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Höchstens 42: „Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Bad Steben [101.10] vom 9. Oktober 2001) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Bad Steben [101.10] vom 9. Oktober 2001) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Bad Steben [101.10] vom 9. Oktober 2001)