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Kurbeitrag in Bad Füssing: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Füssing erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 47,60 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Sommer 7 47,60 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I sind Bad Füssing (ohne Pichlstraße), Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad und Wohnbau Dr. Schwarz. Kurbeitrag je Person und Nacht. Sommer: 1. April bis 31. Oktober; Winter: 1. November bis 31. März.
Wer Sommer Winter
Ab 16 Jahren 3,40 € 2,60 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind der Hauptort Würding, Steinreuth, Ainsen, Angering, Zwicklarn, Schöchlöd, Zieglöd, Eitlöd und die Pichlstraße. Kurbeitrag je Person und Nacht. Sommer: 1. April bis 31. Oktober; Winter: 1. November bis 31. März.
Wer Sommer Winter
Ab 16 Jahren 2,70 € 2,10 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kurbezirk III
Kurbezirk III ist im Wesentlichen das Gebiet der restlichen früheren Gemeinde Würding und der Hauptort Egglfing. Kurbeitrag je Person und Nacht. Sommer: 1. April bis 31. Oktober; Winter: 1. November bis 31. März.
Wer Sommer Winter
Ab 16 Jahren 2,20 € 1,60 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kurbezirk IV
Kurbezirk IV ist im Wesentlichen das Gebiet Irching, der Rest der früheren Gemeinde Egglfing, Voglöd (ohne Flickenöd) und das übrige Kurgebiet; die genaue Grenze aller Kurbezirke zeigt eine Karte der Satzung. Kurbeitrag je Person und Nacht. Sommer: 1. April bis 31. Oktober; Winter: 1. November bis 31. März.
Wer Sommer Winter
Ab 16 Jahren 1,80 € 1,30 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 € 0,00 €

Quelle: 3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024, gilt ab 1. April 2024 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Füssing als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Passau: Bad Griesbach.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Füssing

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Füssing?

Kurbezirk I (Kurbezirk I sind Bad Füssing (ohne Pichlstraße), Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad und Wohnbau Dr. Schwarz): Sommer (1. April bis 31. Oktober): 3,40 € je Erwachsenem und Nacht; Winter (1. November bis 31. März): 2,60 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind der Hauptort Würding, Steinreuth, Ainsen, Angering, Zwicklarn, Schöchlöd, Zieglöd, Eitlöd und die Pichlstraße): Sommer (1. April bis 31. Oktober): 2,70 € je Erwachsenem und Nacht; Winter (1. November bis 31. März): 2,10 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk III (Kurbezirk III ist im Wesentlichen das Gebiet der restlichen früheren Gemeinde Würding und der Hauptort Egglfing): Sommer (1. April bis 31. Oktober): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht; Winter (1. November bis 31. März): 1,60 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk IV (Kurbezirk IV ist im Wesentlichen das Gebiet Irching, der Rest der früheren Gemeinde Egglfing, Voglöd (ohne Flickenöd) und das übrige Kurgebiet; die genaue Grenze aller Kurbezirke zeigt eine Karte der Satzung): Sommer (1. April bis 31. Oktober): 1,80 € je Erwachsenem und Nacht; Winter (1. November bis 31. März): 1,30 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Füssing Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk III: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk IV: Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Bad Füssing von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100, Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Kriegsbeschädigte, Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B im Ausweis, Schüler und Studenten bei Vorlage ihres Ausweises und Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 95 zahlen die Hälfte.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Füssing tun?

Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht. Du zahlst den Kurbeitrag zu dem Fälligkeitstag, der auf der Abrechnung der Gemeinde steht. Deine Gäste meldest du unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch über das Verfahren der Gemeinde.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Füssing für Vermieter?

Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Wer zahlt in Bad Füssing den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Füssing Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet. Nach der Satzung kann die Gemeinde von Vermietern eine Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangen; die Satzung nennt den Betrag in D-Mark. Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Füssing registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Füssing steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „a) Kurbezirk I Er umfasst die Gemeindeteile Bad Füssing (ohne Pichlstraße), Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad und Wohnbau Dr. Schwarz.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017 (Kurbezirke in § 2)) Erwachsene, Kurbezirk I, Sommer, 3,40 €: „a) In der Zeit vom 01.04. - 31.10. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,40 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk I, Sommer, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, Winter, 2,60 €: „b) In der Zeit vom 01.11. - 31.03. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,60 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk I, Winter, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „b) Kurbezirk II Er umfasst den Hauptort Würding, Steinreuth, Ainsen, Angering, Zwicklarn, Schöchlöd, Zieglöd, Eitlöd und Pichlstraße.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017 (Kurbezirke in § 2)) Erwachsene, Kurbezirk II, Sommer, 2,70 €: „a) In der Zeit vom 01.04. - 31.10. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,40 Euro Im Kurbezirk II Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,70 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk II, Sommer, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, Winter, 2,10 €: „b) In der Zeit vom 01.11. - 31.03. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,60 Euro Im Kurbezirk II Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2, 10 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk II, Winter, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kurbezirk III, Gebiet: „c) Kurbezirk III Er umfasst im Wesentlichen das Gebiet der restlichen ehemaligen Gemeinde Würding und den Hauptort Egglfing.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017 (Kurbezirke in § 2)) Erwachsene, Kurbezirk III, Sommer, 2,20 €: „a) In der Zeit vom 01.04. - 31.10. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,40 Euro Im Kurbezirk II Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,70 Euro Im Kurbezirk III Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,20 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk III, Sommer, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Erwachsene, Kurbezirk III, Winter, 1,60 €: „b) In der Zeit vom 01.11. - 31.03. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,60 Euro Im Kurbezirk II Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2, 10 Euro Im Kurbezirk III Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,60 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk III, Winter, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kurbezirk IV, Gebiet: „d) Kurbezirk IV Er umfasst im Wesentlichen das Gebiet Irching, den Rest der ehemaligne Gemeinde Egglfing, das Gebiet Voglöd (ohne Flickenöd) und das gesamte prädikatisierte Kurgebiet ohne die Kurbezirke I bis III. (3) Die genaue Abgrenzung der Kurbezirke ist aus einer Karte ersichtlich, die Bestandteil dieser Satzung ist“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017 (Kurbezirke in § 2)) Erwachsene, Kurbezirk IV, Sommer, 1,80 €: „a) In der Zeit vom 01.04. - 31.10. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 3,40 Euro Im Kurbezirk II Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,70 Euro Im Kurbezirk III Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,20 Euro Im Kurbezirk IV Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,80 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk IV, Sommer, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Erwachsene, Kurbezirk IV, Winter, 1,30 €: „b) In der Zeit vom 01.11. - 31.03. Im Kurbezirk 1 Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,60 Euro Im Kurbezirk II Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2, 10 Euro Im Kurbezirk III Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,60 Euro 1 Im Kurbezirk IV Für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,30 Euro“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Kinder unter 16 Jahren, Kurbezirk IV, Winter, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (3. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 30.01.2024, in Kraft seit 01.04.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Füssing vom 07.01.1980) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v. H.“ (2. Änderung der Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Füssing vom 29.06.2004) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinnes bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Bad Füssing vom 07.01.1980)