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Kurbeitrag in Bad Griesbach: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Griesbach erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 46,20 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 46,20 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist der Stadtteil Bad Griesbach-Therme. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,30 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 1,90 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die Stadtteile Afham, Aunham, Bad Griesbach i. Rottal, Karpfham und weitere; die genaue Grenze zeigt eine Karte der Satzung. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,60 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 1,55 €
Kurbezirk III
Kurbezirk III ist das übrige Stadtgebiet. Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 1,90 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 1,20 €

Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan), gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Griesbach als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,10 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 100,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.

0,10 € je Übernachtung.

Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.

Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vorauszahlung je Übernachtung 0,10 € je Übernachtung

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Passau: Bad Füssing.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Griesbach

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Griesbach?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist der Stadtteil Bad Griesbach-Therme): 3,30 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Stadtteile Afham, Aunham, Bad Griesbach i. Rottal, Karpfham und weitere; die genaue Grenze zeigt eine Karte der Satzung): 2,60 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk III (Kurbezirk III ist das übrige Stadtgebiet): 1,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Griesbach Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,90 €. Kurbezirk II: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,55 €. Kurbezirk III: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,20 €.

Wer ist in Bad Griesbach von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitpersonen nach § 146 Abs. 2 SGB IX und Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 99 zahlen den Satz der Jugendlichen.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Griesbach tun?

Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber der Stadt dafür, dass er eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Stadt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Deine Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach An- oder Abreise schriftlich oder elektronisch bei der Stadt, soweit sie sich nicht selbst gemeldet haben.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Griesbach für Vermieter?

Vorauszahlung je Übernachtung: 0,10 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 100,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht. Der Beitragssatz beträgt 6 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Wer zahlt in Bad Griesbach den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Griesbach Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Die Erklärung nach Formblatt gibst du bis zum 31. Dezember des Folgejahres ab. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet. Die Gemeinde schätzt den Vorteilssatz für jeden Fall gesondert. Für Appartementhäuser, deren Appartements eine Leitung gemeinsam verwaltet, kann der Fremdenverkehrsbeitrag vereinbart werden. Für solche Appartementhäuser rechnet § 4 Abs. 3 der Satzung nach Gewinn, und zwar mit einem angenommenen Gewinn von 20 Prozent, multipliziert mit dem Vorteilssatz und dem Beitragssatz. Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangt werden. Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn du bis zum 31. Dezember des Folgejahres die Erklärung abgibst oder schriftlich einen Bescheid beantragst. Für den Antrag auf einen Bescheid gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Griesbach registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Griesbach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet des Stadtteiles Bad Griesbach-Therme.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,30 €: „Im Kurbezirk I beträgt der Beitrag pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,30 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk I, 1,90 €: „für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,90 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Stadtteile Afham, Aunham, Bad Griesbach i. Rottal, Baumgarten, Brimsmaier, Geisberg, Grosstrenk, Hager, Hölzlmaier, Hundsmaier, Karpfham, Katzham, Kleintrenk, Maierhof, Niedermühle, Oberham, Schwaim, Sibler, Singham, Strenberg, Weghof und Wimpessl.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,60 €: „Im Kurbezirk II beträgt der Beitrag pro Aufenthaltstag 1. für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,60 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „3. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk II, 1,55 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,55 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kurbezirk III, Gebiet: „Der Kurbezirk III umfasst das übrige Stadtgebiet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Erwachsene, Kurbezirk III, 1,90 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 1,90 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk III, 0,00 €: „3. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen im Sinne von § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk III, 1,20 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 bis 99 1,20 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 29.06.2026, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2026 (Scan)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 22.07.2011) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,10 €.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 22.07.2011) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 22.07.2011) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinnes bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Griesbach i. Rottal vom 22.07.2011)