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Kurbeitrag in Gößweinstein: was Gastgeber 2026 erheben.

Gößweinstein erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 14,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 14,00 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 1,00 €
Kinder unter 14 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung des Marktes Gößweinstein für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Scan auf der Website des Marktes, gilt ab 1. Mai 2020 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Gößweinstein als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 4 %.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Gößweinstein

Wie hoch ist die Kurtaxe in Gößweinstein?

1,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Gößweinstein Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Gößweinstein von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 0,50 € und Notwendige Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80, mit entsprechendem Ausweis.

Was muss ich als Gastgeber in Gößweinstein tun?

Beherbergungsbetriebe heben den Kurbeitrag ein und haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Gemeldet wird elektronisch über das Verfahren der Gemeinde bis 12 Uhr am Tag nach der Anreise oder schriftlich bis zum 5. Werktag des Folgemonats nach der Abreise.

Was gilt in Gößweinstein sonst noch?

Der Kurbeitrag gilt im gesamten Marktgemeindegebiet.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Gößweinstein für Vermieter?

Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt der Markt für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 4 %.

Wer zahlt in Gößweinstein den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Eine Vorauszahlung ist einen Monat nach Zustellung des Bescheids in der festgesetzten Höhe zu entrichten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Gößweinstein registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Gößweinstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,00 €: „Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag 1. für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 1,00 €,“ (Satzung des Marktes Gößweinstein für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Scan auf der Website des Marktes) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und notwendige Begleitpersonen der Schwerbehinderten nach Nr. 2. Mit einem entsprechenden Ausweis sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung des Marktes Gößweinstein für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Scan auf der Website des Marktes) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung des Marktes Gößweinstein für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung), Scan auf der Website des Marktes) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Gößweinstein vom 30.09.1997) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 4 v.H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Gößweinstein vom 30.09.1997) Umsatz: „wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Gößweinstein vom 30.09.1997)