Kurbeitrag in Pottenstein: was Gastgeber 2026 erheben.
Pottenstein erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 14,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 14,00 € |
Der Kurbeitrag gilt nur im Kurgebiet, den Stadtteilen Pottenstein, Kirchenbirkig, Tüchersfeld und Haselbrunn; in Weidenloh seit der 3. Änderung vom Oktober 2025 nicht mehr.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 1,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010, Lesefassung der Stadt Pottenstein, gilt ab 28. Januar 2011 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Fragen zur Kurtaxe in Pottenstein
Wie hoch ist die Kurtaxe in Pottenstein?
1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Pottenstein Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Pottenstein von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen 0,30 € weniger je Tag., Notwendige Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehindertenausweis zahlen nichts. und Wer nur übernachtet und sich nicht zur Erholung im Kurgebiet aufhält, zahlt nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Pottenstein tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie schriftlich der Stadt, soweit sie sich nicht selbst gemeldet haben, hebt den Kurbeitrag ein und haftet für den vollständigen Eingang. Abgeführt wird innerhalb eines Monats nach dem Abreisetag; bei kleinen Beträgen kann die Stadt auf Antrag bis zu sechs Monate einräumen. Gemeldet wird schriftlich mit dem Formblatt der Stadt, das spätestens am Tag nach der Ankunft ausgefüllt und binnen zwei Werktagen beim Verkehrsbüro abgegeben wird.
Muss ich meine Ferienwohnung in Pottenstein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Pottenstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,00 €: „Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag im Kurgebiet (§ 2) einheitlich 1,00 Euro.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 (KurBS 2004) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 21.10.2025, Lesefassung der Stadt Pottenstein) Kinder unter 14 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010, Lesefassung der Stadt Pottenstein) Gebiet: „Kurgebiet sind die Stadtteile Pottenstein, Kirchenbirkig, Tüchersfeld und Haselbrunn.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 (KurBS 2004) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 21.10.2025, Lesefassung der Stadt Pottenstein) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage, die Tage der An- und Abreise werden als 1 Tag gerechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Pottenstein vom 26. Oktober 2004 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2010, Lesefassung der Stadt Pottenstein)