Kurbeitrag in Bad Staffelstein: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Staffelstein erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 35,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 35,00 € |
Gezählt werden höchstens 21 Tage je Kalenderjahr, auch über mehrere Aufenthalte; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit.
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 1,75 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024, gilt ab 1. Juli 2023 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Staffelstein als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Staffelstein
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Staffelstein?
Kurbezirk I (Kurbezirk I sind die Stadtteile Bad Staffelstein und Oberau): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II ist das übrige Stadtgebiet): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Staffelstein Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,75 €. Kurbezirk II: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.
Wer ist in Bad Staffelstein von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder den Merkzeichen aG, Bl oder H und ihre Begleitperson zahlen 50 %, Wer nur beruflich oder zur Ausbildung in der Stadt ist, nicht aber mitreisende Familienangehörige und Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen zu Besuch sind.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Staffelstein tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet neben dem Gast gegenüber der Stadt für den Eingang. Die Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Anreise; den Beitrag setzt die Stadt danach fest. Gemeldet wird elektronisch über das kostenlose Verfahren der Stadt; Betriebe mit weniger als 10 Betten dürfen stattdessen den besonderen Meldeschein nutzen.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Staffelstein für Vermieter?
Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Wer zahlt in Bad Staffelstein den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Staffelstein Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,0625 und 0,6250 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Staffelstein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Staffelstein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet der Stadtteile: Bad Staffelstein und Oberau;“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, 2,50 €: „Im Kurbezirk I beträgt der Beitrag pro Aufenthaltstag 1. für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,50 €,“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk I, 1,75 €: „2. für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,75 €.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „der Kurbezirk II umfasst das übrige Stadtgebiet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,00 €: „Im Kurbezirk II beträgt der Beitrag pro Aufenthaltstag 1. für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 €,“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk II, 1,50 €: „2. für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,50 €.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Höchstens 21: „wird längstens für 21 Tage pro Jahr berechnet. Dies gilt auch für mehrere Aufenthalte im Kalenderjahr.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Stadt Bad Staffelstein vom 24.05.2023 in der Fassung vom 04.11.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Staffelstein vom 11.12.1990 in der Fassung vom 12.12.2007) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Staffelstein vom 11.12.1990 in der Fassung vom 12.12.2007) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Staffelstein vom 11.12.1990 in der Fassung vom 12.12.2007)