Kurbeitrag in Bad Windsheim: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Windsheim erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 40,60 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 40,60 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,90 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Bad Windsheim (2016), Ortsrecht der Stadt Bad Windsheim, gilt ab 1. Mai 2016 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Windsheim als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 4 %.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Windsheim
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Windsheim?
2,90 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Windsheim Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Windsheim von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einer Schwerbehinderung ab 50 zahlen auf Antrag und gegen Nachweis 1,90 € und Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung, die ihnen amtlicherseits zustehen.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Windsheim tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Stadt für den Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; die Stadt kann zulassen, dass erst zum Monatsende abgeführt wird. Die Gäste werden der Stadt schriftlich oder elektronisch gemeldet, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.
Was gilt in Bad Windsheim sonst noch?
Der Kurbeitrag fällt im Stadtgebiet an, nicht aber in den Stadtteilen Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Ickelheim, Kleinwindsheimermühle, Külsheim, Lenkersheim, Oberntief, Rehhof, Rüdisbronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim. Patienten von Rehakliniken im Heilverfahren zahlen 1,70 €, Patienten in einer Anschlussheilbehandlung 0,85 €. Tagungs- und Seminargäste, Geschäftsreisende, Messegäste und Monteure, die sich nicht ausschließlich zur Berufsausübung oder zu Tagungen und Seminaren in Bad Windsheim aufhalten, zahlen 1,90 €.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Windsheim für Vermieter?
Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 4 %.
Wer zahlt in Bad Windsheim den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Windsheim Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,05 und 0,50 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. März fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet. Nach der Satzung kann die Stadt von Vermietern eine Vorauszahlung je Übernachtung zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangen; die Satzung nennt den Betrag in D-Mark. Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Stadt darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Absatz 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Stadt dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Windsheim registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Windsheim steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,90 €: „Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag und Person ab dem 16. Lebensjahr 2,90 Euro.“ (Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages, amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Windsheim vom 17.12.2024) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Entrichtung des Kurbeitrages befreit.“ (Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages, amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Windsheim vom 17.12.2024) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages, amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Windsheim vom 17.12.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung der Stadt Bad Windsheim über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 14.07.1993) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt vier vom Hundert.“ (Satzung der Stadt Bad Windsheim über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 14.07.1993) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Absatz 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Absatz 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung der Stadt Bad Windsheim über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 14.07.1993)