Kurbeitrag in Bad Birnbach: was Gastgeber 2026 erheben.
Bad Birnbach erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 47,60 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 47,60 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 3,40 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 2,90 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 14 Jahren | 1,60 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Birnbach als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 6 %.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Birnbach
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Birnbach?
Kurbezirk I (Kurbezirk I sind die Gemeindeteile Bad Birnbach und Aunham): 3,40 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Gemeindeteile Lengham und Schwaibach): 2,90 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk III (Kurbezirk III ist das übrige Gemeindegebiet): 1,60 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Birnbach Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk III: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Bad Birnbach von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 oder 90 zahlen die Hälfte, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Die notwendige Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Birnbach tun?
Wer Gäste beherbergt, erhebt den Kurbeitrag beim Gast und haftet gegenüber dem Markt dafür, dass er eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; der Markt kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Alle beherbergten Personen meldest du unverzüglich elektronisch über das Meldescheinverfahren des Marktes.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Birnbach für Vermieter?
Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 6 %.
Wer zahlt in Bad Birnbach den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Birnbach Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,0750 und 0,7500 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. September fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Birnbach registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Birnbach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Bad Birnbach und Aunham.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,40 €: „ab 01.01.2026 a) im Kurbezirk I 2,90 € 3,40 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „4. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Befreiung“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Lengham und Schwaibach.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,90 €: „ab 01.01.2026 a) im Kurbezirk I 2,90 € 3,40 € b) im Kurbezirk II 2,50 € 2,90 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „4. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Befreiung“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Kurbezirk III, Gebiet: „Der Kurbezirk III umfasst das übrige Gemeindegebiet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Erwachsene, Kurbezirk III, 1,60 €: „ab 01.01.2026 a) im Kurbezirk I 2,90 € 3,40 € b) im Kurbezirk II 2,50 € 2,90 € c) im Kurbezirk III 1,40 € 1,60 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk III, 0,00 €: „4. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Befreiung“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag gilt als ein Tag. Angefangene Tage gelten als volle Tage.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 18.10.2024, Sätze ab 01.01.2026) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständigen tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 27.12.2012) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v. H.“ (Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 27.12.2012) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Bad Birnbach vom 27.12.2012)