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Kurtaxe in Bad Brückenau: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Brückenau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 15. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 46,20 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 46,20 €

Die Kurtaxe gilt nur im Kurbezirk: in den Gemeindeteilen Staatsbad Brückenau (mit dem Villenviertel) und Wernarz sowie im Gebiet bis zum Washingtonplatz, nicht in der ganzen Stadt. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,30 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013), gilt ab 1. November 2013 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Brückenau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,10 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 100,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.

0,10 € je Übernachtung.

Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser.

Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vorauszahlung je Übernachtung 0,10 € je Übernachtung

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Bad Kissingen: Bad Kissingen.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Bad Brückenau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Brückenau?

3,30 € je Erwachsenem und Nacht.

Ändert sich die Kurtaxe in Bad Brückenau?

Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Erwachsene 3,40 € statt 3,30 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Bad Brückenau Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Bad Brückenau von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zahlen gegen Vorlage des Ausweises 2,80 € je Aufenthaltstag., Begleitpersonen von Menschen, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts., Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, zahlen für die Dauer nichts, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen., Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis 25 Jahre zahlen für die Dauer der Bildungsmaßnahme nichts. und Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, ist nicht kurtaxpflichtig..

Was muss ich als Gastgeber in Bad Brückenau tun?

Wer Gäste beherbergt, behält die Kurtaxe ein und führt sie an die Staatliche Kurverwaltung ab. Abführen musst du spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Meldedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft; elektronisch oder mit Meldescheinen in den Geschäftsräumen der Kurverwaltung, ab zehn Betten nur elektronisch.

Was gilt in Bad Brückenau sonst noch?

Tagungs- und Seminargäste sowie Personen, die sich nur aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten, zahlen 1,65 € je Aufenthaltstag. Ab 1. Januar 2027 zahlen Tagungs- und Seminargäste sowie Berufsgäste 1,70 € je Aufenthaltstag. Die Kurtaxe ist ein Landesbeitrag des Staatsbads; festgesetzt und erhoben wird sie von der Staatlichen Kurverwaltung Bad Brückenau. Die Kurverwaltung kann zulassen, dass du die Kurtaxe erst am Monatsende abführst; dann stellt sie eine Rechnung, die sofort fällig ist. Du darfst die abzuführende Kurtaxe deinem Gast in Rechnung stellen und haftest neben ihm als Gesamtschuldner für die Zahlung.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Brückenau für Vermieter?

Vorauszahlung je Übernachtung: 0,10 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 100,00 €. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.

Wer zahlt in Bad Brückenau den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Brückenau Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,06 und 0,63 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet. Nach der Satzung kann die Vorauszahlung je Übernachtung am Tag nach der Abreise der Gäste verlangt werden. Ist anzunehmen, dass diese Vorauszahlungen die sonst fällige Vorauszahlung nicht erreichen, kann die Gemeinde darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung nach § 5 Abs. 3 Satz 1, also nicht die weiteren nach Satz 2, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Brückenau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Brückenau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,30 €: „4. Bad Brückenau: 4.1 Normalsatz 3,30“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 24. Juli 2024, GVBl. S. 391 (Anlage 2, Höhe der Kurtaxe)) Erwachsene, neu 3,40 €: „4. Bad Brückenau: 4.1 Normalsatz 3,40“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „Personen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres,“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 3. September 2026, GVBl. S. 593 (neue Anlage 2 ab 1. Januar 2027)) Gebiet: „Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet der Stadt Bad Brückenau die Gemeindeteile Staatsbad Brückenau – mit dem so genannten Villenviertel – und Wernarz sowie das Gebiet zwischen dem Gemeindeteil Staatsbad Brückenau und dem Washingtonplatz.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Je Nacht: „Die Kurtaxe für den Abreisetag ist mit der Kurtaxe für den Anreisetag abgegolten.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Höchstens 42: „Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV) vom 2. September 2013, GVBl. S. 582 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2013)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Brückenau vom 22.12.1978 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 24.10.2001) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 am Tage nach der Abreise der Gäste verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,10 Euro.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Brückenau vom 22.12.1978 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 24.10.2001) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Brückenau vom 22.12.1978 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 24.10.2001) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs.2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Bad Brückenau vom 22.12.1978 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 24.10.2001)