Kurtaxe in Bad Feilnbach 2026: bis 2,50 € je Person und Nacht.
Bad Feilnbach erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag: 2,00 € bis 2,50 € je Erwachsenem und Nacht, je nach Bezirk. Rechne ihn für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 35,00 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 2,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 2,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026), gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte
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Im Kreis Rosenheim: Bad Aibling 3,00 €, Bernau am Chiemsee 1,50 €.
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Fragen zur Kurtaxe in Bad Feilnbach
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Feilnbach?
Kurbezirk I (Kurbezirk I ist das Kurgebiet ohne den Kurbezirk II): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die ehemaligen Gemeinden Au und Litzldorf sowie die Gemeindeteile Gunzlloh, Lippertskirchen, Moosmühle, Tregleralm und Wiechs): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Feilnbach Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 2,00 €. Kurbezirk II: Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.
Wie viel Kurtaxe zahlt man in Bad Feilnbach für eine Woche?
Für 7 Nächte ab 4. Juli 2026 mit 2 Erwachsenen und einem Kind von 8 Jahren (Kurbezirk I): 35,00 € Kurbeitrag. Für deinen eigenen Aufenthalt rechnet der Rechner oben.
Was muss ich als Gastgeber in Bad Feilnbach tun?
Du ziehst den Kurbeitrag bei deinen Gästen ein und haftest der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab; die Gemeinde kann zulassen, dass es erst am Monatsende geschieht. Deine Gäste meldest du innerhalb eines Tages nach der Abreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; mit weniger als 10 Betten darf es auch schriftlich sein.
Was gilt in Bad Feilnbach sonst noch?
Kurgebiet ist das ganze Gemeindegebiet außer dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Dettendorf. Wer den Kurbeitrag zahlen muss, aber nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks II. Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Auf der Seite der Gemeinde zahlen im Kurbezirk I seit dem 1. Januar 2026 auch Schwerbehinderte 80 % und Begleitpersonen 2,00 Euro, wie Kinder von 14 bis 17 Jahren. Auf der Seite der Gemeinde zahlen im Kurbezirk II seit dem 1. Januar 2026 auch Schwerbehinderte 80 % und Begleitpersonen 1,50 Euro, wie Kinder von 14 bis 17 Jahren. Wer eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde hat, zahlt einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag; das gilt auch für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt im Kurbezirk I 120,00 Euro und im Kurbezirk II 60,00 Euro. Angefangene Tage gelten als volle Tage.
Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Feilnbach registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Feilnbach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Der Kurbezirk I umfasst das Kurgebiet mit Ausnahme des Kurbezirks II.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)) Erwachsene, Kurbezirk I, 2,50 €: „1. Im Kurbezirk I: für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 2,50 Euro“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk I, 2,00 €: „für Jugendliche ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 Euro“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)) Kurbezirk II, Gebiet: „Der Kurbezirk II umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinden Au und Litzldorf sowie die Gemeindeteile Gunzlloh, Lippertskirchen, Moosmühle, Tregleralm und Wiechs.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,00 €: „K2 = Kurzone 2 ab 01.01.2026 Jede Person ab 18 Jahre 2,00 €“ (Alles zum Kurgebiet und Kurbeitrag in Bad Feilnbach, Gemeinde Bad Feilnbach) Kinder unter 14 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind kurbeitragsfrei.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)) Kinder 14 bis 17 Jahre, Kurbezirk II, 1,50 €: „Kinder von 14 bis 17 Jahre ab 01.01.2026: Schwerbehinderte 80 % + Begleitpersonen 1,50 €“ (Alles zum Kurgebiet und Kurbeitrag in Bad Feilnbach, Gemeinde Bad Feilnbach) Je Nacht: „Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Bad Feilnbach vom 27.11.2024, Lesefassung mit der 1. Änderung vom 21.10.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026))