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Kurbeitrag in Bernau am Chiemsee: was Gastgeber 2026 erheben.

Bernau am Chiemsee erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 21,00 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 21,00 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 1,50 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Chiemgau Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bernau am Chiemsee als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Rosenheim: Bad Aibling.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bernau am Chiemsee

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bernau am Chiemsee?

1,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bernau am Chiemsee Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Bernau am Chiemsee von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Kinder und Jugendliche unter 16 und Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung laut Satzung „90 %“ beträgt, mit ihren notwendigen Begleitpersonen, mit Schwerbehindertenausweis.

Was muss ich als Gastgeber in Bernau am Chiemsee tun?

Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür, dass er vollständig eingeht. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Kurbeitragsbescheids ab. Du meldest deine Gäste innerhalb von 5 Tagen nach deren Abreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde; bei weniger als 10 Betten geht es auch schriftlich.

Was gilt in Bernau am Chiemsee sonst noch?

Auch Gäste ab 16, die nicht in Bernau übernachten, zahlen 1,50 € je Tag. Die Umsatzsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst. Die Gästekarte als Nachweis der Meldung stellt die Kurverwaltung oder du als Einhebungspflichtiger aus.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bernau am Chiemsee für Vermieter?

Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Wer zahlt in Bernau am Chiemsee den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach geschätztem Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bernau am Chiemsee registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bernau am Chiemsee steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 1,50 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 €“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12.11.2024) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „3. für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 90 % beträgt mit deren notwendigen Begleitpersonen, sind vom Kurbeitrag befreit.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12.11.2024) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12.11.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12. November 2024) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v. H.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12. November 2024) Umsatz: „Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Bernau a. Chiemsee vom 12. November 2024)