Kurbeitrag in Inzell: was Gastgeber 2026 erheben.
Inzell erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 36,40 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 36,40 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,10 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,00 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Neufassung vom 06.02.2018 der Gemeinde Inzell (Scan; die 1. Änderung vom 27.11.2018 betrifft nur den Jahresbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer), gilt ab 1. April 2018 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Kurtaxe im Chiemgau Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Inzell als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,81 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 9 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 810,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,81 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,81 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Traunstein: Chieming, Reit im Winkl, Ruhpolding.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Inzell
Wie hoch ist die Kurtaxe in Inzell?
2,10 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Inzell Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,00 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Inzell von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Begleitpersonen von Behinderten mit dem Ausweis-Merkzeichen B und Personen, die sich aus familiärem Anlass bei nahen Verwandten aufhalten und wohnen, die im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Was muss ich als Gastgeber in Inzell tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde für den Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Deine Gäste meldest du spätestens am Tag nach der Anreise schriftlich oder elektronisch mit dem Formblatt der Gemeinde, sofern sie sich nicht selbst gemeldet haben.
Was gilt in Inzell sonst noch?
Personen in Jugendlagern und in Schullandheimen zahlen 0,60 Euro. Wer ab 16 Jahren für ein beruflich veranlasstes Seminar anreist, zahlt 1,00 Euro. Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Inzell für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,81 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 810,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 9 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Inzell den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,81 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. Juli. Am 15. Juli jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld, mit den Ausnahmen der nächsten Bemerkung. Die Summe der Vorauszahlungen je Übernachtung ist nicht deine endgültige Beitragsschuld, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Inzell registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Inzell steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,10 €: „a) für jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 2,10 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Neufassung vom 06.02.2018 der Gemeinde Inzell (Scan; die 1. Änderung vom 27.11.2018 betrifft nur den Jahresbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Neufassung vom 06.02.2018 der Gemeinde Inzell (Scan; die 1. Änderung vom 27.11.2018 betrifft nur den Jahresbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,00 €: „b) für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Neufassung vom 06.02.2018 der Gemeinde Inzell (Scan; die 1. Änderung vom 27.11.2018 betrifft nur den Jahresbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer)) Je Nacht: „Der An- und Abreisetag gilt als ein Aufenthaltstag“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Neufassung vom 06.02.2018 der Gemeinde Inzell (Scan; die 1. Änderung vom 27.11.2018 betrifft nur den Jahresbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbstständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Inzell vom 5. Dezember 2025) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,81 €“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Inzell vom 5. Dezember 2025) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 9 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Inzell vom 5. Dezember 2025) Umsatz: „wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Gemeinde Inzell vom 5. Dezember 2025)