Kurbeitrag in Chieming: was Gastgeber 2026 erheben.
Chieming erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 17,50 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 17,50 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 1,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 0,50 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Chieming vom 9. Oktober 2001, Lesefassung mit den Änderungen bis zur 4. Änderung (gültig ab 14.02.2025), gilt ab 14. Februar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Chiemgau Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Chieming als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Die Satzung nennt eine Vorauszahlung von 0,21 € je Übernachtung; wann sie gilt, steht unten. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Die Vorauszahlung nach der Satzung ergibt 210,00 € im Jahr, wenn die Gemeinde sie verlangt.
0,21 € je Übernachtung.
Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser.
Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Vorauszahlung je Übernachtung | 0,21 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Traunstein: Inzell, Reit im Winkl, Ruhpolding.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Chieming
Wie hoch ist die Kurtaxe in Chieming?
1,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Chieming Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 0,50 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Chieming von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %.
Was muss ich als Gastgeber in Chieming tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet der Gemeinde dafür. Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes ab. Du meldest deine Gäste der Gemeinde schriftlich, wenn sie sich nicht selbst gemeldet haben.
Was gilt in Chieming sonst noch?
Die Mehrwertsteuer ist im Kurbeitrag enthalten. Die Gemeinde kann zulassen, dass du den Kurbeitrag erst am Monatsende abführst.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Chieming für Vermieter?
Vorauszahlung je Übernachtung: 0,21 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 210,00 €. Wie viel du zahlst, hängt vom Vorteilssatz ab, dem Teil deines Gewinns oder Umsatzes, der auf dem Fremdenverkehr beruht; ihn schätzt die Gemeinde für jeden Fall gesondert. Der Beitragssatz beträgt 5 %. Das ist die Vorauszahlung nach der Satzung; wann sie dein ganzer Beitrag ist, steht unter „Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?“.
Wer zahlt in Chieming den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als selbständig Tätige oder Tätiger, wenn dir der Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Gemeinde dich dazu auffordert. Fällig ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Vom steuerbaren Umsatz wird mit dem Vorteilssatz und einem Mindestbeitragssatz gerechnet, den die Satzung nach dem geschätzten Gewinnanteil am Umsatz staffelt. Der Beitrag wird vom Gewinn berechnet; ergibt sich vom Umsatz ein höherer Betrag, gilt dieser. Die Gemeinde kann die Vorauszahlung von 0,21 € je Übernachtung zusammen mit dem Kurbeitrag von dir als Vermieter verlangen; sie gilt abweichend von der Vorauszahlung am 15. August. Am 15. August jedes Jahres ist eine Vorauszahlung zu entrichten; die Vorauszahlung je Übernachtung gilt abweichend davon (siehe oben). Rechnet die Gemeinde damit, dass die Vorauszahlungen je Übernachtung unter der sonst üblichen Vorauszahlung bleiben, kann sie darüber hinaus weitere Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe verlangen. Zahlst du nur die Vorauszahlungen je Übernachtung, ist ihre Summe deine endgültige Beitragsschuld. Das gilt nicht, wenn die Gemeinde dich schriftlich zur Abgabe einer Erklärung auffordert oder du schriftlich einen Bescheid beantragst; für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Entstehen der Beitragsschuld.
Muss ich meine Ferienwohnung in Chieming registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Chieming steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 1,00 €: „1. für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1 €“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Chieming vom 9. Oktober 2001, Lesefassung mit den Änderungen bis zur 4. Änderung (gültig ab 14.02.2025)) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Chieming vom 9. Oktober 2001, Lesefassung mit den Änderungen bis zur 4. Änderung (gültig ab 14.02.2025)) Kinder 6 bis 15 Jahre, 0,50 €: „2. für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,50 €.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Chieming vom 9. Oktober 2001, Lesefassung mit den Änderungen bis zur 4. Änderung (gültig ab 14.02.2025)) Je Nacht: „Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“ (Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Chieming vom 9. Oktober 2001, Lesefassung mit den Änderungen bis zur 4. Änderung (gültig ab 14.02.2025)) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Chieming vom 22. Februar 2001) Vorauszahlung je Übernachtung: „Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnungen, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,40 DM, ab 1. Januar 2002 0,21 Euro“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Chieming vom 22. Februar 2001) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt fünf v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Chieming vom 22. Februar 2001) Umsatz: „auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Gemeinde Chieming vom 22. Februar 2001)