Kurtaxe in Glottertal: was Gastgeber 2026 erheben.
Glottertal erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 29,40 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 29,40 € |
Wer nur eine Nacht bleibt, zahlt nichts (Passanten mit einer Übernachtung).
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,10 € |
| Kinder unter 16 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Glottertal, Gemeinderatsbeschluss vom 28.10.2021, gilt ab 1. Januar 2022 und vier weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Glottertal als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Beherbergungsbetriebe einschließlich der privaten Zimmervermieter (Bettengeld), 0,15 € je Gast und Nacht.
Für deine Vermietung zahlst du 0,60 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,15 € je Gast und Nacht.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe einschließlich der privaten Zimmervermieter (Bettengeld) | 0,15 € je Gast und Nacht |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Badenweiler, Breitnau, Feldberg, Hinterzarten, Lenzkirch, Schluchsee, St. Märgen, Titisee-Neustadt.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Glottertal
Wie hoch ist die Kurtaxe in Glottertal?
2,10 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Glottertal Kurtaxe?
Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Glottertal von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Ortsfremde, die höchstens 2 Tage in der Gemeinde bleiben (Passanten mit einer Übernachtung), Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie Kranke und Schwerbehinderte, solange sie Kureinrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen können, Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten, Ortsfremde, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, zum Beispiel Monteure und Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist.
Was muss ich als Gastgeber in Glottertal tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Beträge eines Kalendermonats zahlst du zu der Fälligkeit, die im Bescheid der Gemeinde steht. Gäste meldest du innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.
Was gilt in Glottertal sonst noch?
Wer beruflich an einer Tagung oder Veranstaltung teilnimmt, ist auf Antrag für die ersten drei Tage des Aufenthalts befreit; mitreisende Personen nicht. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 90 zahlen auf Antrag die Hälfte. Kurtaxepflichtig sind auch ortsfremde Personen, die sich beruflich zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten. Du händigst jedem Gast eine KONUS-Gästekarte aus; damit fahren die Gäste kostenlos mit Bus und Bahn im Schwarzwald. Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Glottertal für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe einschließlich der privaten Zimmervermieter (Bettengeld): 0,15 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 150,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Glottertal den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Glottertal selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du gibst dem Bürgermeisteramt über alle Übernachtungen Auskunft. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Bei Beherbergungsbetrieben einschließlich der privaten Zimmervermieter richtet sich der Beitrag nach der Zahl der erreichten Übernachtungen. Bei Ferienwohnungs- und Privatzimmervermietern sind mit dem Bettengeld die wirtschaftlichen Vorteile aller Umsätze durch Übernachtung einschließlich Frühstück abgegolten. Der Beitrag entsteht am letzten Aufenthaltstag der beherbergten Person. Für Umsätze von Beherbergungsbetrieben und privaten Zimmervermietern, die das Bettengeld nicht abgilt, und für alle anderen Beitragspflichtigen beträgt der Beitrag 5,5 % des Messbetrags; für kleine Beträge nennt die Satzung noch eine Grenze in DM, unter der kein Beitrag erhoben wird.
Muss ich meine Ferienwohnung in Glottertal registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Glottertal steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 2,10 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 2,10 €.“ (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Glottertal, Gemeinderatsbeschluss vom 16.05.2024) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Glottertal, Gemeinderatsbeschluss vom 28.10.2021) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Glottertal, Gemeinderatsbeschluss vom 28.10.2021) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Glottertal aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Glottertal über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung), Beschluss vom 08.07.1999) Beherbergungsbetriebe einschließlich der privaten Zimmervermieter (Bettengeld): „Der Beitrag beträgt für die Beitragspflichtigen nach § 3 Abs. 2.1 0,15 € je Person und Übernachtung (Bettengeld).“ (Satzung zur Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Glottertal, Beschluss vom 15.12.2005)