Kurtaxe in Hinterzarten: was Gastgeber 2026 erheben.
Hinterzarten erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 60,20 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Hinterzarten als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Nicht gewerbliche Privatzimmervermietung (Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, ohne gewerblich tätig zu sein), 0,50 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 500,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,50 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Nicht gewerbliche Privatzimmervermietung (Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, ohne gewerblich tätig zu sein) | 0,50 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Badenweiler, Breitnau, Feldberg, Glottertal, Lenzkirch, Schluchsee, St. Märgen, Titisee-Neustadt.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Hinterzarten
Wie hoch ist die Kurtaxe in Hinterzarten?
Kurbezirk I (Kurbezirk I sind die Ortsmitte mit Kohlplatz, Bergacker, Kesslerberg und Kesslerhof, Windeck mit Herchenhof, der Rappeneckweg und der Rößlehofweg bis zur B31): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind alle übrigen Bereiche der Gemeinde): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Hinterzarten Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Hinterzarten von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen und Kranken, wenn der Ausweis oder ein ärztliches Attest die Begleitung belegt und Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt.
Was muss ich als Gastgeber in Hinterzarten tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen Eingang. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab, über das kostenlose elektronische Meldeverfahren.
Was gilt in Hinterzarten sonst noch?
Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Hinterzarten für Vermieter?
Nicht gewerbliche Privatzimmervermietung (Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, ohne gewerblich tätig zu sein): 0,50 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 500,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Hinterzarten den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du als natürliche Person mit selbstständiger Tätigkeit und als juristische Person.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Gemeinde innerhalb von 5 Kalendertagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Der Beitrag auf die Übernachtungen ist 14 Kalendertage nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Der Beitrag wird nur erhoben, soweit dir in Hinterzarten aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Vermietest du als Privatzimmervermieter ohne gewerblich tätig zu sein nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde, richtet sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen und nicht nach deinem Umsatz. Der Beitrag auf die Übernachtungen wird für jeden Kalendermonat erhoben und entsteht zum Monatsende. Alle anderen Beitragspflichtigen, auch wer gewerblich vermietet, zahlen 10 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 20 €, wird er nicht erhoben.
Muss ich meine Ferienwohnung in Hinterzarten registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Hinterzarten steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Zum Kurbezirk I gehören die Ortsmitte einschließlich Kohlplatz, Bergacker, Kesslerberg und Kesslerhof (Erlenbrucker Straße 49), Windeck einschließlich Herchenhof (Windeck 1), Rappeneckweg, Rößlehofweg bis zur B31.“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,50 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 €“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 € 1,60 €“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „Zum Kurbezirk II gehören alle übrigen Bereiche des Gemeindegebiets.“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, 3,00 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 €“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 € 1,60 €“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS), Beschluss vom 22.10.2024) Nicht gewerbliche Privatzimmervermietung (Privatzimmervermieter, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, ohne gewerblich tätig zu sein): „Der Beitrag nach § 4 Abs. 4 beträgt 0,50 € je Übernachtung.“ (Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS), Beschluss vom 22.10.2024)