Kurtaxe in Breitnau: was Gastgeber 2026 erheben.
Breitnau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 60,20 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Breitnau als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Beherbergungsbetriebe aller Art, außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit vielen sozialversicherten Patienten, 0,22 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 220,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,22 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe aller Art, außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit vielen sozialversicherten Patienten | 0,22 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Breitnau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Breitnau?
Kurbezirk I (Kurbezirk I sind Breitnau Ort, Bergackerweg, Tiefen, Ödenbach, Oberhöllsteig und Höllsteig): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk III (Kurbezirk III sind die übrigen Bereiche der Gemarkung Breitnau): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Breitnau Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk III: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Breitnau von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Tagesbesucher ohne Übernachtung, Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 und Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält.
Was muss ich als Gastgeber in Breitnau tun?
Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab.
Was gilt in Breitnau sonst noch?
Kurbezirk II hat die Satzung vorgesehen, ihm aber keine Gebiete zugeordnet; für dich zählen Kurbezirk I und III. Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Die Gästekarte mit dem Hinweis KONUS berechtigt die Gäste zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald. Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: in Kurbezirk I 105 Euro, in Kurbezirk III 75 Euro je Person ab 16 Jahren und 48 Euro je Kind ab 6 Jahren und Jugendlichem. Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Breitnau für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe aller Art, außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit vielen sozialversicherten Patienten: 0,22 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 220,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Breitnau den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Breitnau selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Gemeinde innerhalb von drei Tagen nach der Anreise, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergst. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Bei Beherbergungsbetrieben aller Art außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken bemisst sich der Beitrag nach Übernachtungen. Die Satzung spricht von gewichteten Übernachtungen. Der Beitrag auf die Übernachtungen wird für jeden Kalendermonat erhoben und entsteht zum Monatsende. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 5 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 20 €, wird er nicht erhoben.
Muss ich meine Ferienwohnung in Breitnau registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Breitnau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Zum Kurbezirk I gehören Breitnau Ort, Bergackerweg, Tiefen, Ödenbach, Oberhöllsteig, Höllsteig“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,50 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 € 2,50 €“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 € 2,50 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 € 1,60 € 1,60 €“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Kurbezirk III, Gebiet: „Zum Kurbezirk III gehören die übrigen Bereiche der Gemarkung Breitnau“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk III, 2,50 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 € 2,50 €“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk III, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk III, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,50 € 3,00 € 2,50 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 € 1,60 € 1,60 €“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2024 mit Änderungssatzung vom 12.11.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben, soweit ihnen in der Gemeinde Breitnau aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS) vom 20. Mai 2026) Beherbergungsbetriebe aller Art, außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit vielen sozialversicherten Patienten: „Der Beitrag nach § 4 Abs. 4 beträgt 0,22 € je Übernachtung.“ (Satzung der Gemeinde Breitnau über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS) vom 20. Mai 2026)