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Kurtaxe in Titisee-Neustadt: was Gastgeber 2026 erheben.

Titisee-Neustadt erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 60,20 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I ist der kurörtliche Bereich von Titisee zwischen dem Titisee und der Bundesstraße 500 samt Spiegelhaldenweg und Kupferhammergebiet, dazu die Gebietsteile der früheren Gemeinde Saig (ohne den Campingplatz Sandbank) und der Stadtteil Neustadt, ohne Kirchsteige und ohne das Rasthaus auf dem Hochfirst. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,50 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,60 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind die Stadtteile Langenordnach, Rudenberg, Schwärzenbach und Waldau, die übrigen Gebietsteile von Titisee und Neustadt sowie der Campingplatz Sandbank. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,60 €

Quelle: Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

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Fragen zur Kurtaxe in Titisee-Neustadt

Wie hoch ist die Kurtaxe in Titisee-Neustadt?

Kurbezirk I (Kurbezirk I ist der kurörtliche Bereich von Titisee zwischen dem Titisee und der Bundesstraße 500 samt Spiegelhaldenweg und Kupferhammergebiet, dazu die Gebietsteile der früheren Gemeinde Saig (ohne den Campingplatz Sandbank) und der Stadtteil Neustadt, ohne Kirchsteige und ohne das Rasthaus auf dem Hochfirst): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind die Stadtteile Langenordnach, Rudenberg, Schwärzenbach und Waldau, die übrigen Gebietsteile von Titisee und Neustadt sowie der Campingplatz Sandbank): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Titisee-Neustadt Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Titisee-Neustadt von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen und Kranken, wenn der Ausweis oder ein ärztliches Attest die Begleitung belegt und Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt.

Was muss ich als Gastgeber in Titisee-Neustadt tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Stadt ab und haftest für den vollständigen Eingang. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Stadt ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab, über das kostenlose elektronische Meldeverfahren.

Was gilt in Titisee-Neustadt sonst noch?

Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.

Muss ich meine Ferienwohnung in Titisee-Neustadt registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Titisee-Neustadt steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Zum Kurbezirk 1 gehören der kurörtliche Bereich des Stadtteils Titisee, zwischen dem Gewässer Titisee und der Bundesstraße 500, einschließlich des Spiegelhaldenwegs, des Kupferhammergebietes (siehe beigefügter Lageplan) und die eingegliederten Gebietsteile der ehemaligen Gemeinde Saig, mit Ausnahme des Campingplatzes Sandbank, sowie der Stadtteil Neustadt, jedoch ohne Kirchsteige und ohne Rasthaus auf dem Hochfirst,“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,50 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00 für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche € 1,60 € 1,60“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „Zum Kurbezirk II gehören die Stadtteile Langenordnach, Rudenberg, Schwärzenbach und Waldau, die nicht unter Kurbezirk 1 fallenden Gebietsteile der Stadtteile Titisee und Neustadt sowie der Campingplatz Sandbank.“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, 3,00 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00 für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche € 1,60 € 1,60“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2024)