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Kurtaxe in Lenzkirch: was Gastgeber 2026 erheben.

Lenzkirch erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 53,20 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 53,20 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,60 €

Quelle: Satzung der Gemeinde Lenzkirch über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024, gilt ab 1. Januar 2025, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Badenweiler, Breitnau, Feldberg, Glottertal, Hinterzarten, Schluchsee, St. Märgen, Titisee-Neustadt.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Lenzkirch

Wie hoch ist die Kurtaxe in Lenzkirch?

3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Lenzkirch Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Lenzkirch von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Tagesbesucher ohne Übernachtung, Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 und Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist oder sich beruflich zu einer Tagung oder Veranstaltung dort aufhält.

Was muss ich als Gastgeber in Lenzkirch tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab.

Was gilt in Lenzkirch sonst noch?

Die Sätze gelten im Kurbezirk II, zu dem die Ortsteile Lenzkirch, Saig, Kappel, Grünwald und Raitenbuch mit Möslehof gehören; einen Satz für einen anderen Bezirk nennt die Satzung nicht. Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Die Gästekarte mit dem Hinweis KONUS berechtigt die Gäste zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn in den teilnehmenden Verkehrsverbünden im Schwarzwald. Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: 75 Euro je Person ab 16 Jahren und 33 Euro je Kind ab 6 Jahren und Jugendlichem. Für die Meldung nutzt du das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt.

Muss ich meine Ferienwohnung in Lenzkirch registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Lenzkirch steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,00 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,00 €“ (Satzung der Gemeinde Lenzkirch über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr“ (Satzung der Gemeinde Lenzkirch über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren 3,00 € für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,60 €“ (Satzung der Gemeinde Lenzkirch über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung der Gemeinde Lenzkirch über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 10.10.2024)