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Kurtaxe in Bad Krozingen: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Krozingen erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 18. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 44,80 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 44,80 €

Alle Sätze

Kernort
Der Satz gilt im Kernort, das ist alles außer den vier Ortsteilen. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,20 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €
Ortsteile
Der Satz gilt in den Ortsteilen Biengen (mit Dottighofen), Hausen an der Möhlin, Schlatt und Tunsel (mit Schmidhofen und Burghöfe). Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 2,90 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Krozingen, Neufassung 2025 (mit Änderungen vom 30.11.2020 und 25.11.2024), gilt ab 1. Januar 2016 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 18. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bad Krozingen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Krozingen?

Kernort (Der Satz gilt im Kernort, das ist alles außer den vier Ortsteilen): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht. Ortsteile (Der Satz gilt in den Ortsteilen Biengen (mit Dottighofen), Hausen an der Möhlin, Schlatt und Tunsel (mit Schmidhofen und Burghöfe)): 2,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bad Krozingen Kurtaxe?

Kernort: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Ortsteile: Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Bad Krozingen von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Besucher, die bei Verwandten mit Erstwohnsitz im Ort unentgeltlich übernachten und keine Kurmittel nutzen, Blinde, gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises, Personen, die sich im Rahmen einer Städtepartnerschaft im Ort aufhalten, Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, wenn der Ausweis die Begleitung belegt und Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung oder Montage teilnimmt.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Krozingen tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein und führst sie ab; für den vollständigen und richtigen Einzug haftest du. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Kur- und Bäder GmbH ab. Gäste meldest du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft an und nach der Abreise ab; das Meldeformular geht innerhalb einer Woche nach der Abreise an die Kur- und Bäder GmbH.

Was gilt in Bad Krozingen sonst noch?

Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 20 % weniger. Auf Antrag zahlen auch Reisegruppen ab 10 Personen 20 % weniger. Die Kurtaxe kann von Beherbergern abgelöst werden. Die Stadt hat Berechnung, Bescheide und Einzug der Kurtaxe auf die Kur- und Bäder GmbH übertragen; an sie führst du ab und meldest.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Krozingen registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Krozingen steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kernort, Gebiet: „Alles andere ist Kernort.“ (Schriftliche Auskunft der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen, 18. Oktober 2026) Erwachsene, Kernort, 3,20 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag a) im Kernort 3,20 Euro incl. derzeit gültiger Umsatzsteuer 7 % b) in den Ortsteilen 2,90 Euro incl. derzeit gültiger Umsatzsteuer 7 %“ (Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe vom 23.11.2015 (Kurtaxesatzung) der Großen Kreisstadt Bad Krozingen, Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.2025) Kinder unter 18 Jahren, Kernort, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Krozingen, Neufassung 2025 (mit Änderungen vom 30.11.2020 und 25.11.2024)) Ortsteile, Gebiet: „die Ortsteile sind Bad Krozingen-Biengen (mit Dottighofen) Bad Krozingen-Hausen an der Möhlin Bad Krozingen-Schlatt Bad Krozingen-Tunsel (mit Schmidhofen und Burghöfe)“ (Schriftliche Auskunft der Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen, 18. Oktober 2026) Erwachsene, Ortsteile, 2,90 €: „Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag a) im Kernort 3,20 Euro incl. derzeit gültiger Umsatzsteuer 7 % b) in den Ortsteilen 2,90 Euro incl. derzeit gültiger Umsatzsteuer 7 %“ (Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe vom 23.11.2015 (Kurtaxesatzung) der Großen Kreisstadt Bad Krozingen, Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.2025) Kinder unter 18 Jahren, Ortsteile, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Krozingen, Neufassung 2025 (mit Änderungen vom 30.11.2020 und 25.11.2024)) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Stadt Bad Krozingen, Neufassung 2025 (mit Änderungen vom 30.11.2020 und 25.11.2024))