Kurtaxe in Schluchsee: was Gastgeber 2026 erheben.
Schluchsee erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 60,20 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € |
Quelle: Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Schluchsee als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Beitragspflichtige, die nur Einnahmen aus Zimmer- und/oder Wohnungsvermietung erzielen (Übernachtung mit oder ohne Frühstück), 0,20 € je Übernachtung.
Für deine Vermietung zahlst du 200,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
0,20 € je Übernachtung.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beitragspflichtige, die nur Einnahmen aus Zimmer- und/oder Wohnungsvermietung erzielen (Übernachtung mit oder ohne Frühstück) | 0,20 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Schluchsee
Wie hoch ist die Kurtaxe in Schluchsee?
Kurbezirk I (Kurbezirk I ist Schluchsee-Ort): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind alle übrigen Bereiche der Gemeinde: die Ortsteile Blasiwald, Faulenfürst, Fischbach und Schönenbach sowie die Weiler Aha, Aeule, Dresselbach, Unterfischbach und Seebrugg): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Schluchsee Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Schluchsee von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen und Kranken, wenn der Ausweis oder ein ärztliches Attest die Begleitung belegt und Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt.
Was muss ich als Gastgeber in Schluchsee tun?
Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein, führst sie an die Gemeinde ab und haftest für den vollständigen Eingang. Die Beträge eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats gesammelt an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Anreise an und drei Tage nach der Abreise ab, über das kostenlose elektronische Meldeverfahren.
Was gilt in Schluchsee sonst noch?
Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Schluchsee für Vermieter?
Beitragspflichtige, die nur Einnahmen aus Zimmer- und/oder Wohnungsvermietung erzielen (Übernachtung mit oder ohne Frühstück): 0,20 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 200,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Schluchsee den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Schluchsee selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Du zahlst den Beitrag auf die Übernachtungen monatlich zusammen mit der Kurtaxe. Hast du nur Einnahmen aus Zimmer- oder Wohnungsvermietung mit oder ohne Frühstück, wird dein Beitrag anders bemessen als nach dem Umsatz. Bemessen wird er nach der Zahl der Übernachtungen im Erhebungszeitraum. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 5,8 % des Messbetrags; beträgt der Beitrag weniger als 10 €, wird er nicht erhoben. Hotels, Gasthöfe und andere mit Einnahmen aus Unterkunft und Verpflegung zahlen mindestens den Betrag, der sich aus ihren Übernachtungszahlen mit dem Satz je Übernachtung ergäbe.
Muss ich meine Ferienwohnung in Schluchsee registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schluchsee steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Zum Kurbezirk I gehört Schluchsee - Ort.“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,50 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00 für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche € 1,60 € 1,60“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „Zum Kurbezirk II gehören alle übrigen Bereiche des Gemeindegebiets, d.h. die Ortsteile Blasiwald, Faulenfürst, Fischbach und Schönenbach, sowie die Weiler Aha, Aeule, Dresselbach, Unterfischbach und Seebrugg.“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, 3,00 €: „Kurbezirk I Kurbezirk II für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1,60 €: „für Personen ab 16 Jahren € 3,50 € 3,00 für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche € 1,60 € 1,60“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS), Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Schluchsee aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS), Beschluss vom 17.11.1998, geändert am 03.04.2001) Beitragspflichtige, die nur Einnahmen aus Zimmer- und/oder Wohnungsvermietung erzielen (Übernachtung mit oder ohne Frühstück): „Für die in § 3 Abs. 4 genannten Personen beträgt der Beitrag abweichend von Abs. 1 je Übernachtung 0,20 €.“ (Satzung der Gemeinde Schluchsee über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung – FBS), Beschluss vom 17.11.1998, geändert am 03.04.2001)