Kurtaxe in Badenweiler: was Gastgeber 2026 erheben.
Badenweiler erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 46,90 € Kurtaxe.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 46,90 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 3,35 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 2,25 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 1,75 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 1,45 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Ab 15 Jahren | 1,45 € |
| Kinder unter 15 Jahren | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025, gilt ab 1. Januar 2026 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Badenweiler als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Beherbergungsbetriebe aller Art (ohne Kliniken mit vielen sozialversicherten Patienten) in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt, 1,30 € je Übernachtung. Die 1,30 € gelten in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt; für Lipburg, Schweighof und Moosmatt nennt die Satzung einen eigenen Satz.
Für deine Vermietung zahlst du 1.300,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.
1,30 € je Übernachtung.
Die 1,30 € gelten in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt; für Lipburg, Schweighof und Moosmatt nennt die Satzung einen eigenen Satz.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Beherbergungsbetriebe aller Art (ohne Kliniken mit vielen sozialversicherten Patienten) in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt | 1,30 € je Übernachtung |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Badenweiler
Wie hoch ist die Kurtaxe in Badenweiler?
Kurbezirk I (Kurbezirk I ist das Gebiet südlich der Linie Marzeller Weg bis unterhalb „Haus am Wald“): 3,35 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II ist das Gebiet nördlich dieser Linie (ohne das Wohngebiet „Moosmatt“) und das Grundstück „Hausbaden“): 2,25 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk IIa (Kurbezirk IIa ist das Wohngebiet „Moosmatt“): 1,75 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk III (Kurbezirk III ist der Ortsteil Lipburg, ohne das Grundstück „Hausbaden“): 1,45 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk IV (Kurbezirk IV ist der Ortsteil Schweighof): 1,45 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Badenweiler Kurtaxe?
Kurbezirk I: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk IIa: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk III: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk IV: Kinder unter 15 Jahren zahlen nichts und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Badenweiler von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Tagesbesucher, die nicht übernachten, Eltern, Kinder, Geschwister und Geschwisterkinder von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen, Kranke und Schwerbehinderte, solange sie keine Einrichtungen besuchen können und das ärztlich belegt ist, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Blinden und Kranken, wenn der Ausweis oder eine ärztliche Bescheinigung die Begleitung belegt und Wer am Ort arbeitet, in Ausbildung ist oder beruflich an einer Tagung teilnimmt.
Was muss ich als Gastgeber in Badenweiler tun?
Du meldest jeden ortsfremden Gast bei der Gemeinde an, ziehst die Kurtaxe ein und führst sie gesammelt an die Gemeinde ab; dafür haftest du. Die Kurtaxe eines Kalendermonats führst du bis zum Ende des Folgemonats an die Gemeinde ab. Die Gäste eines Kalendermonats meldest du bis zum 5. des Folgemonats an.
Was gilt in Badenweiler sonst noch?
Du darfst deinen Gästen die Kurtaxe in Rechnung stellen. Wo genau die Grenze zwischen Kurbezirk I und II verläuft, zeigt der Lageplan in der Anlage zur Satzung. Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und bestimmten Merkzeichen 50 % weniger. Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 10 % weniger. Mit der Gästekarte fahren die Gäste im KONUS-Gebiet kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung. Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Gemeinde.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Badenweiler für Vermieter?
Beherbergungsbetriebe aller Art (ohne Kliniken mit vielen sozialversicherten Patienten) in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt: 1,30 € je Übernachtung, bei 1.000 Übernachtungen im Jahr 1.300,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Badenweiler den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Badenweiler selbstständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Du meldest der Gemeinde innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf eines Kalendermonats, wie viele Gäste du gegen Entgelt beherbergt hast. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. Die 1,30 € gelten in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt; für Lipburg, Schweighof und Moosmatt nennt die Satzung einen eigenen Satz. Bei Beherbergungsbetrieben aller Art, außer Vorsorge- und Rehabilitationskliniken mit erheblichem Anteil an sozialversicherten Patienten, bemessen sich die Vorteile nach der Zahl der gewichteten Übernachtungen des Erhebungszeitraums. In den Gemarkungen Lipburg und Schweighof sowie im Wohngebiet Moosmatt nennt die Satzung 0,98 € je gewichteter Übernachtung und gewichtet die Übernachtungen dort mit dem Faktor 0,75. Die Übernachtungen werden nach der Lage des Betriebs gewichtet: in der Gemarkung Badenweiler ohne Moosmatt mit dem Faktor 1,00, in Lipburg, Schweighof und Moosmatt mit 0,75. Alle anderen Beitragspflichtigen zahlen 18,68 % des Messbetrags. Auch Vorteile eines Beherbergungsbetriebs, die nicht mit einer Übernachtung zusammenhängen, werden nach den Mehreinnahmen bemessen, nicht nach der Zahl der Übernachtungen. Solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, sind Vorauszahlungen zu leisten; sie entstehen zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres.
Muss ich meine Ferienwohnung in Badenweiler registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Badenweiler steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Kurbezirk I, Gebiet: „Kurbezirk I ist das Gebiet südlich der Linie Marzeller Weg bis unterhalb "Haus am Wald"“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,35 €: „Die Kurtaxe für Kurtaxepflichtige nach § 3 Abs. 1 sowie für Kurtaxepflichtige nach § 3 Abs. 3, bei denen die Voraussetzungen nach Abs. 3 nicht gegeben sind, beträgt für jede Person und jeden Tag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem Kalenderjahr 2026 in Kurbezirk I € 3,35“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kurbezirk II, Gebiet: „zum Kurbezirk II gehört das Gebiet nördlich der Linie Marzeller Weg bis unterhalb "Haus am Wald" (mit Ausnahme des Wohngebietes "Moosmatt") und das Grundstück "Hausbaden"“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,25 €: „Kurbezirk II € 2,25“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kurbezirk IIa, Gebiet: „Kurbezirk Ila ist das Wohngebiet "Moosmatt"“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk IIa, 1,75 €: „Kurbezirk IIa € 1,75“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk IIa, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kurbezirk III, Gebiet: „Kurbezirk III ist der Ortsteil Lipburg mit Ausnahme des Grundstückes "Hausbaden"“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk III, 1,45 €: „Kurbezirk III und IV € 1,45“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk III, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kurbezirk IV, Gebiet: „Kurbezirk IV ist der Ortsteil Schweighof“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Erwachsene, Kurbezirk IV, 1,45 €: „Kurbezirk III und IV € 1,45“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Kinder unter 15 Jahren, Kurbezirk IV, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Badenweiler in der Fassung vom 26.11.2025) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben, soweit ihnen in der Gemeinde Badenweiler aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Badenweiler (FBS), Beschluss vom 24.07.2023) Beherbergungsbetriebe aller Art (ohne Kliniken mit vielen sozialversicherten Patienten) in der Gemarkung Badenweiler ohne das Wohngebiet Moosmatt: „in der Gemarkung Badenweiler mit Ausnahme des Wohngebietes Moosmatt € 1,30 je gewichteter Übernachtung“ (Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Badenweiler (FBS), Beschluss vom 24.07.2023)