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Kurtaxe in Bad Reichenhall: was Gastgeber 2026 erheben.

Bad Reichenhall erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 50,40 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 50,40 €

Die Kurtaxe gilt im Kurbezirk: in der Stadt Bad Reichenhall, in Bayerisch Gmain und im Gemeindeteil Kibling der Gemeinde Schneizlreuth. Gezählt werden höchstens 42 Tage je Kalenderjahr; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Erwachsene 3,60 €
Kinder unter 18 Jahren 0,00 €

Quelle: Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank, gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Bad Reichenhall als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Orte in der Nähe

Im Kreis Berchtesgadener Land: Berchtesgaden, Bischofswiesen, Ramsau bei Berchtesgaden, Schönau a. Königssee.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.

Fragen zur Kurtaxe in Bad Reichenhall

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Reichenhall?

3,60 € je Erwachsenem und Nacht.

Ändert sich die Kurtaxe in Bad Reichenhall?

Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Erwachsene 3,70 € statt 3,60 €. Das regelt die Änderung der bayerischen Kurtaxverordnung vom 3. September 2026. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Bad Reichenhall Kurtaxe?

Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts.

Wer ist in Bad Reichenhall von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, mit ärztlichem Attest, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis 25 für die Dauer der Bildungsmaßnahme und Wer unentgeltlich aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt.

Was muss ich als Gastgeber in Bad Reichenhall tun?

Wer Gäste beherbergt, behält die Kurtaxe ein und führt sie ab. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes. Die Gästedaten übermittelst du spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft elektronisch; bei mehr als neun Betten ist das elektronische Verfahren Pflicht.

Was gilt in Bad Reichenhall sonst noch?

Erhoben wird die Kurtaxe nicht von der Stadt, sondern von der Bayerischen Staatsbad Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain GmbH; sie beruht auf einer Verordnung des Freistaats. Bis 31. Dezember 2026 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,10 €; Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 1,80 €. Die Umsatzsteuer ist in der Kurtaxe enthalten. Die Gästekarte erstellst oder gibst du jedem kurtaxpflichtigen Gast aus. Die Staatsbad GmbH kann zulassen, dass du die Kurtaxe erst am Monatsende abführst. Ab 1. Januar 2027 zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 3,20 € statt 3,10 €. Tagungs- und Seminargäste sowie Gäste, die nur beruflich hier sind, zahlen 1,85 € statt 1,80 €.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Bad Reichenhall für Vermieter?

Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 6 %.

Wer zahlt in Bad Reichenhall den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Bad Reichenhall Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn die Stadt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,075 und 0,750 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 15. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bad Reichenhall registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bad Reichenhall steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,60 €: „1. Bad Reichenhall: 1.1 Normalsatz 3,60“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank) Erwachsene, neu 3,70 €: „1. Bad Reichenhall: 1.1 Normalsatz 3,70“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 03.09.2026, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2026, S. 593 (in Kraft ab 01.01.2027)) Kinder unter 18 Jahren, 0,00 €: „2. Personen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres,“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Verordnung zur Änderung der Kurtax-Verordnung vom 03.09.2026, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2026, S. 593 (in Kraft ab 01.01.2027)) Gebiet: „Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Reichenhall, der Gemeinde Bayerisch Gmain und den Gemeindeteil Kibling der Gemeinde Schneizlreuth.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank) Je Nacht: „Die Kurtaxe für den Abreisetag ist mit der Kurtaxe für den Anreisetag abgegolten.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank) Höchstens 42: „Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr.“ (Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 02.09.2013 (GVBl. S. 582), Fassung mit Anlage 2 nach der Verordnung vom 24.07.2024 (GVBl. S. 391), bayerische Rechtsdatenbank) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Bad Reichenhall vom 12.12.2007, Stand April 2024) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 6 v. H.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Bad Reichenhall vom 12.12.2007, Stand April 2024) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Bad Reichenhall vom 12.12.2007, Stand April 2024)