Kurbeitrag in Berchtesgaden: was Gastgeber 2026 erheben.
Berchtesgaden erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 54,25 € Kurbeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 54,25 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Jahrgang 2009 und älter | 3,10 € |
| Jahrgang 2020 und jünger | 0,00 € |
| Jahrgänge 2010 bis 2019 | 1,55 € |
Quelle: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026, gilt ab 1. Januar 2026 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe in den Bayerischen Alpen Alle Orte
Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Berchtesgaden als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag. Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Orte in der Nähe
Im Kreis Berchtesgadener Land: Bad Reichenhall, Bischofswiesen, Ramsau bei Berchtesgaden, Schönau a. Königssee.
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Fragen zur Kurtaxe in Berchtesgaden
Wie hoch ist die Kurtaxe in Berchtesgaden?
3,10 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Berchtesgaden Kurtaxe?
Kinder des Jahrgangs 2020 und jünger zahlen nichts, Kinder der Jahrgänge 2010 bis 2019 zahlen 1,55 € und ab Jahrgang 2009 und älter gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Berchtesgaden von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100, Begleitpersonen von Menschen, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, Kranke, solange sie laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können, Auszubildende und Praktikanten für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme im Kurgebiet, Wer sich ausschließlich beruflich im Kurgebiet aufhält, Sportler und ihre Betreuer in einem Team bei offiziellem Training oder Wettkampf und Wer in Berghütten übernachtet, die nicht auf öffentlichen Straßen erreichbar sind.
Was muss ich als Gastgeber in Berchtesgaden tun?
Wer Gäste beherbergt, hebt den Kurbeitrag ein und haftet dem Zweckverband für den Eingang. Abgeführt wird spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; der Zweckverband kann zulassen, dass erst am Monatsende abgeführt wird. Die Gäste meldest du spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft an und spätestens am dritten Tag nach der Abreise ab, auf dem Formblatt oder im digitalen Meldesystem des Zweckverbands.
Was gilt in Berchtesgaden sonst noch?
Erhoben wird der Kurbeitrag nicht von der Gemeinde, sondern vom Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden; Mitglieder sind Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau und Schönau a. Königssee. Das Alter zählt nach Kalenderjahren: Kinder sind frei bis zum Ende des Jahres, in dem sie 6 werden; der Kinderpreis gilt vom Beginn des Jahres, in dem sie 7 werden, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 16 werden. Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,50 €. Patienten in einer Kurklinik oder Rehaeinrichtung und Schüler im Schüleraustausch oder in einer Jugendherberge oder einem Schullandheim bei einer Schulveranstaltung zahlen 0,80 €. Befreiungen gelten nur gegen Nachweis beim Zweckverband. Die Gästekarte gibst du personenbezogen mit An- und Abreisetag aus.
Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Berchtesgaden für Vermieter?
Für jeden Betrieb wird einzeln geschätzt, welcher Teil deines Gewinns oder Umsatzes auf dem Fremdenverkehr beruht (Vorteilssatz); davon wird der Beitrag berechnet. Der Beitragssatz beträgt 5 %.
Wer zahlt in Berchtesgaden den Fremdenverkehrsbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Fremdenverkehr in Berchtesgaden Vorteile bringt.
Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?
Eine Erklärung nach Formblatt gibst du ab, wenn der Markt dich dazu auffordert. Der Beitrag wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Erhalt des Bescheids fällig. Der Mindestbeitragssatz liegt je nach Gewinnanteil am Umsatz zwischen 0,0625 und 0,625 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach deinem Gewinn im Kalenderjahr; ergibt sich auf Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag, zählt dieser. Nach dem steuerbaren Umsatz wird der Beitrag berechnet, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz und dem Mindestbeitragssatz multipliziert wird. Eine Vorauszahlung ist jedes Jahr am 1. Juli fällig. Die Beitragsschuld entsteht mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Berchtesgaden registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Berchtesgaden steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 3,10 €: „Der Kurbeitrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag: 3,10 Euro.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026) Jahrgang 2020 und jünger, 0,00 €: „Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden;“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026) Jahrgänge 2010 bis 2019, 1,55 €: „vom Beginn des Kalenderjahres, in dem sie das 7. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden: 1,55 Euro;“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026) Je Nacht: „Ankunftstag und Abreisetag gelten als ein Unterkunftstag.“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026) Alter nach Kalenderjahr: „Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden;“ (Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden (Fassung vom 26.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2025), Stand 01.01.2026) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.“ (Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 10 vom 05.03.2025: Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Berchtesgaden) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 5 v.H.“ (Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 10 vom 05.03.2025: Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Berchtesgaden) Umsatz: „Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.“ (Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 10 vom 05.03.2025: Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages des Marktes Berchtesgaden)