Beherbergungsteuer in Tating: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Tating erhebt ab 1. Januar 2027 eine Beherbergungsteuer: 3 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für einen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 21,00 € Beherbergungsteuer.
3 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung der Gemeinde Tating über die Erhebung einer Beherbergungsteuer (Beherbergungsteuersatzung), ausgefertigt 28.05.2026; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Beherbergungsteuer in Tating
Wie hoch ist die Beherbergungsteuer in Tating?
Ab 1. Januar 2027 3 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer; bis dahin erhebt Tating keine. Die Steuer wird erst für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2027 erhoben. Die Steuer bemisst sich am Entgelt je Nacht und Person für die Übernachtung, berechnet auf Grundlage des Nettobetrags ohne Umsatzsteuer.
Wer zahlt in Tating keine Beherbergungsteuer?
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind steuerfrei; du hältst die Nachweise bereit. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die überwiegend der Betreuung oder Pflege dienen, gelten nicht als Beherbergungsstätten. Übernachtungen, die dem Grundbedürfnis nach Wohnraum dienen, etwa bei Wohnungslosigkeit, unterliegen nicht der Steuer.
Was muss ich als Gastgeber in Tating tun?
Die Steuer schuldest du als Betreiber der Unterkunft. Die angemeldete Steuer ist am 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres fällig und geht an das Amt Eiderstedt. Du reichst bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres die Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck beim Amt Eiderstedt ein.
Was gilt in Tating sonst noch?
Zu den Beherbergungsstätten zählen ausdrücklich Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer. Entgelte für Verpflegung wie Frühstück oder Halbpension zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Endreinigung und Bettwäsche, Hand- und Badetücher zählen zur Bemessungsgrundlage. Teilen sich mehrere Personen eine Einheit, etwa eine Ferienwohnung, wird das Entgelt anteilig auf die übernachtenden Personen aufgeteilt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Tating registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Tating steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 3 %: „Die Beherbergungsteuer beträgt 3,00 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 4 dieser Satzung.“ (Satzung der Gemeinde Tating über die Erhebung einer Beherbergungsteuer (Beherbergungsteuersatzung), ausgefertigt 28.05.2026) Ab 1. Januar 2027: „Die Beherbergungsteuer wird für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2027 erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Tating über die Erhebung einer Beherbergungsteuer (Beherbergungsteuersatzung), ausgefertigt 28.05.2026) Bemessung: „Die Beherbergungsteuer bemisst sich nach dem für die Übernachtungsleistung aufzuwendenden Entgelt je Nacht und je Person, berechnet auf Grundlage des Nettobetrages, d.h. ohne Umsatzsteuer.“ (Satzung der Gemeinde Tating über die Erhebung einer Beherbergungsteuer (Beherbergungsteuersatzung), ausgefertigt 28.05.2026)