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Übernachtungssteuer in Schwerin 2026: 7 % vom Preis.

Schwerin erhebt eine Übernachtungssteuer: 7 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 49,00 € Übernachtungssteuer.

7 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Landeshauptstadt Schwerin, Lesefassung in der Fassung der 2. Änderungssatzung, Landeshauptstadt Schwerin, gilt ab 1. Mai 2025; Übernachtungssteuer: Häufig gestellte Fragen und Antworten, Rechtslage ab 1. Mai 2025, Landeshauptstadt Schwerin, gilt ab 1. Mai 2025; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

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Fragen zur Übernachtungssteuer in Schwerin

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Schwerin?

7 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Entgelt, das der Gast für die Übernachtung zahlt, ohne Umsatzsteuer und ohne Vermittlungsentgelte.

Wer zahlt in Schwerin keine Übernachtungssteuer?

Bei Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre fällt keine Steuer an, ebenso nicht für die begleitenden Gruppenleiter. Bei Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen allgemeinbildender und beruflicher Schulen fällt keine Steuer an, ebenso nicht für die begleitenden Gruppenleiter. Übernachtungen in Kliniken, Krankenhäusern, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen sind befreit.

Was muss ich als Gastgeber in Schwerin tun?

Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. Du gibst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung auf dem amtlichen Vordruck beim Sachgebiet Abgaben ab und unterschreibst sie eigenhändig.

Was gilt in Schwerin sonst noch?

Dauert ein Aufenthalt länger als drei Monate, wird die Steuer nur für die ersten drei Monate erhoben, auch wenn der Gast zwischendurch kurz nicht da ist. Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, die Befreiung dafür ist seit dem 1. April 2024 weggefallen. Seit dem 1. Mai 2025 beträgt die Steuer 7 Prozent; zu erklären ist der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer, Vermittlungsentgelte darfst du abziehen. Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab. Auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser zählen als Beherbergungsbetrieb; Campingplätze und Wohnmobilstandplätze nur, wenn eigens Sanitärräume für diese Gäste angeboten werden. Kann ein Nachweis im Einzelfall kaum geführt werden, darf die Stadt den Betrag schätzen. Bei befreiten Übernachtungen musst du die Voraussetzungen mit geeigneten Belegen nachweisen und der Stadt auf Verlangen vorlegen. Übernachtet ein Gast beruflich in deinem Betrieb im Kalenderjahr zusammengerechnet länger als drei Monate, werden höchstens drei Monate besteuert.

Muss ich meine Ferienwohnung in Schwerin registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Schwerin steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 7 %: „Der Übernachtungssteuersatz beträgt 7 % der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Landeshauptstadt Schwerin, Lesefassung in der Fassung der 2. Änderungssatzung, Landeshauptstadt Schwerin) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist das von dem Gast für die Übernachtung erhobene Entgelt (abzüglich der Umsatzsteuer und abzüglich etwaiger Vermittlungsentgelte).“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Landeshauptstadt Schwerin, Lesefassung in der Fassung der 2. Änderungssatzung, Landeshauptstadt Schwerin) Höchstens 3 Monate: „Beherbergungen, die über drei Monate hinausgehen, werden nur für 3 Monate besteuert. Dies gilt auch dann, wenn die Beherbergungsleistung insgesamt länger als drei Monate andauert, aber mit kurzen Unterbrechungen“ (Übernachtungssteuer: Häufig gestellte Fragen und Antworten, Rechtslage ab 1. Mai 2025, Landeshauptstadt Schwerin)