Übernachtungssteuer in Kiel 2026: 5 % vom Preis.
Kiel erhebt eine Übernachtungssteuer: 5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Übernachtungssteuer.
5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.
Bei einer ununterbrochenen Belegung im selben Betrieb wird die Steuer höchstens für zwei Monate erhoben. Der Betrag zählt alle Nächte.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 25.6.2026, öffentlich bekannt gemacht am 30.06.2026, gilt ab 1. Oktober 2026; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungssteuer in Kiel
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Kiel?
5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, ohne Umsatzsteuer.
Wer zahlt in Kiel keine Übernachtungssteuer?
Übernachtungen von Obdachlosen und Asylsuchenden sowie bei Klassen- und Schulfahrten oder nachweisbar außerschulischen, jugendfördernden Aufenthalten von Personen bis 27 Jahre samt Begleitpersonen sind nicht steuerpflichtig. Wer unter der Anschrift der Unterkunft mit seiner einzigen Wohnung gemeldet ist, zahlt keine Übernachtungssteuer. Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und freiwillig Helfende sind für die Dauer eines behördlich festgestellten Katastrophenfalls befreit.
Was muss ich als Gastgeber in Kiel tun?
Die Steuer schuldest du als Betreiber der Unterkunft selbst. Die Steuer ist einen Monat nach Ablauf des Quartals fällig, für das du sie anmeldest. Du meldest die Steuer vierteljährlich innerhalb eines Monats nach Quartalsende auf dem amtlichen Vordruck an, berechnest sie dabei selbst und gibst auch die Zahl aller Übernachtungen, der steuerpflichtigen und der nicht besteuerten an.
Was gilt in Kiel sonst noch?
Bei einer ununterbrochenen Belegung im selben Betrieb wird die Steuer höchstens für zwei Monate erhoben. Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Betriebe, die am 1. Oktober 2026 schon bestehen, zeigst du der Stadt bis spätestens 15.11.2026 schriftlich an. Lässt sich eine Pauschalrechnung nicht aufteilen, ziehst du je Gast 10 € für das Frühstück und je 20 € für Mittag- und Abendessen pro Tag ab. Liegt deine Steuer regelmäßig unter 300 € im Quartal, kannst du auf Antrag halbjährlich anmelden. Buchungen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 1. Oktober 2026 vertraglich vereinbart wurden und nicht über den 30. Juni 2027 hinausgehen, sind steuerfrei.
Muss ich meine Ferienwohnung in Kiel registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Kiel steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 5 %: „Die Übernachtungssteuer beträgt 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage nach § 3.“ (Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 25.6.2026, öffentlich bekannt gemacht am 30.06.2026) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist der vom Beherbergungsgast für die Beherbergung aufgewendete Betrag ohne Umsatzsteuer (Nettoübernachtungsentgelt).“ (Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 25.6.2026, öffentlich bekannt gemacht am 30.06.2026) Höchstens 2 Monate: „Die Übernachtungssteuer wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für zwei Monate erhoben.“ (Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 25.6.2026, öffentlich bekannt gemacht am 30.06.2026)