Übernachtungsabgabe in Stein: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Stein erhebt eine Übernachtungsabgabe: 4 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 28,00 € Übernachtungsabgabe.
4 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsabgabe) in der Gemeinde Stein vom 20.06.2019, Amt Probstei, gilt ab 1. Januar 2020; Schriftliche Auskunft des Amtes Probstei, 19. Oktober 2026; abgerufen am 19. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungsabgabe in Stein
Wie hoch ist die Übernachtungsabgabe in Stein?
4 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Entgelt, das der Gast oder ein Dritter für die Beherbergung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer und Nebenleistungen.
Wer zahlt in Stein keine Übernachtungsabgabe?
Beruflich bedingte Übernachtungen von Geschäftsreisenden sind nicht abgabepflichtig. Übernachtungen, die zwangsläufig mit einer schulischen oder ausbildenden Tätigkeit verbunden sind, sind nicht abgabepflichtig. Übernachtungen, die Obdachlosigkeit vermeiden, sind nicht abgabepflichtig.
Was muss ich als Gastgeber in Stein tun?
Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Du reichst innerhalb eines Monats nach Ende des Steuerjahres die Erklärung auf dem amtlichen Vordruck ein.
Was gilt in Stein sonst noch?
Das Steuerjahr läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September. Als vorübergehend gilt nach der Satzung nur ein Zeitraum von höchstens 49 Kalendertagen im Kalenderjahr; was für längere Aufenthalte gilt, sagt sie nicht ausdrücklich. Entgelte für Nebenleistungen, die nicht direkt der Beherbergung dienen, wie Frühstück oder Halbpension, gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab. Das Amt erläutert am Beispiel eines Campingplatzes: Bei einem Aufenthalt über 49 Tage greift die Übernachtungssteuer nicht mehr. Der Gast zahlt dann nicht an den Vermieter, der Vermieter meldet den Fall dem Amt, und der Gast wird direkt zu einer anderen Steuer (etwa der Stellplatzsteuer) veranlagt. Jedes weitere Quartier wird neu geprüft. In Schleswig-Holstein wird die Übernachtungssteuer als Prozentsatz auf das Übernachtungsentgelt erhoben, nicht in festen Beträgen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Stein registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Stein steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 4 %: „Die Steuer beträgt 4,0 % der Bemessungsgrundlage nach § 4.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsabgabe) in der Gemeinde Stein vom 20.06.2019, Amt Probstei) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist das vom Übernachtungsgast oder einem Dritten für die Beherbergung zu entrichtende Entgelt einschließlich Umsatzsteuer und Nebenleistungen.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsabgabe) in der Gemeinde Stein vom 20.06.2019, Amt Probstei)