Übernachtungssteuer in Altefähr: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Altefähr erhebt eine Übernachtungssteuer: 6 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 42,00 € Übernachtungssteuer.
6 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Seebad Altefähr, Amt West-Rügen, gilt ab 1. Januar 2023; 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Seebad Altefähr, Amt West-Rügen; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungssteuer in Altefähr
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Altefähr?
6 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Entgelt, das der Gast für die Übernachtung zahlt, abzüglich der Umsatzsteuer.
Was muss ich als Gastgeber in Altefähr tun?
Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung auf dem Vordruck des Eigenbetriebs Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr ein.
Was gilt in Altefähr sonst noch?
Die Steuer wird vom Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr eingenommen. Beträge für Verpflegung wie Frühstück, Halbpension und Getränke zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab.
Muss ich meine Ferienwohnung in Altefähr registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Altefähr steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 6 %: „Die Übernachtungssteuer beträgt 6 vom Hundert der Bemessungsgrundlage“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Seebad Altefähr, Amt West-Rügen) Bemessung: „Bemessungsgrundlage ist das von dem Gast für die Übernachtung erhobene Entgelt, abzüglich der Umsatzsteuer.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Seebad Altefähr, Amt West-Rügen)