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Übernachtungssteuer in Wismar 2026: 5 % vom Preis.

Wismar erhebt eine Übernachtungssteuer: 5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: 23. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 35,00 € Übernachtungssteuer.

5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer.

Woher die Zahlen kommen

Quelle: Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Fassung der 2. Änderung (unverbindliche Lesefassung), Hansestadt Wismar, gilt ab 1. Januar 2024; 2. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer, veröffentlicht am 09.11.2023, in Kraft ab 01.01.2024, Hansestadt Wismar, gilt ab 1. Januar 2024; Informationsblatt Übernachtungssteuer für den Gast (gültig ab 01.01.2024), Hansestadt Wismar, gilt ab 1. Januar 2024; abgerufen am 23. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

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Fragen zur Übernachtungssteuer in Wismar

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Wismar?

5 % vom Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich am Entgelt für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen, gleich ob der Gast oder ein Dritter es schuldet.

Wer zahlt in Wismar keine Übernachtungssteuer?

Bei Gruppenreisen sind Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre in gemeinnützigen Einrichtungen der Jugendhilfe steuerfrei, ebenso die Gruppenleiter. Zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb, die zusammen länger als sechs Monate dauern, unterliegen nicht der Steuer. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, Hospize, Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen gelten nicht als Übernachtung im Sinne der Satzung.

Was muss ich als Gastgeber in Wismar tun?

Die Steuer schuldest du als Vermieter selbst. Die Stadt setzt die Steuer für das Quartal per Bescheid fest; sie ist 14 Kalendertage nach dessen Bekanntgabe fällig. Du gibst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Erklärung der Bemessungsgrundlage auf dem amtlichen Vordruck bei der Stadt ab, mit dem Gesamtbetrag der steuerbefreiten Entgelte.

Was gilt in Wismar sonst noch?

Berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig; die Steuer fällt an, unabhängig davon, zu welchem Zweck die Übernachtung erfolgt. Seit dem 1. Januar 2024 gibst du in der Erklärung die beruflich oder betrieblich veranlassten Übernachtungen nicht mehr gesondert an. Nicht zum Übernachtungspreis gehören Entgelte für Mahlzeiten, Minibar oder das Parken von Fahrzeugen. Lässt sich eine Gesamtrechnung nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab. Schon die entgeltliche Buchung zählt als Übernachtung, auch wenn der Gast sie nicht in Anspruch nimmt. Beherbergungsbetrieb ist, wer kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellt; ausdrücklich genannt ist die Vermietung von Ferienwohnungen. Den Beginn deiner Vermietung zeigst du der Stadt innerhalb einer Woche schriftlich an. Auf Verlangen des Gastes stellst du eine Rechnung oder Bescheinigung aus, aus der die Übernachtungssteuer hervorgeht.

Muss ich meine Ferienwohnung in Wismar registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wismar steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Satz, 5 %: „Die Steuer beträgt 5 % der Bemessungsgrundlage.“ (Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Fassung der 2. Änderung (unverbindliche Lesefassung), Hansestadt Wismar) Bemessung: „Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung geschuldeten Entgelt ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen. Unerheblich ist, ob das Entgelt vom Übernachtungsgast oder von einem Dritten für diesen geschuldet wird.“ (Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Fassung der 2. Änderung (unverbindliche Lesefassung), Hansestadt Wismar)