Übernachtungssteuer in Damp: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Damp erhebt eine Übernachtungssteuer: 2 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 14,00 € Übernachtungssteuer.
2 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp vom 15.10.2024, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 36/2024, gilt ab 1. Januar 2025; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Übernachtungssteuer in Damp
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Damp?
2 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Steuer bemisst sich nach dem Preis der Übernachtung einschließlich Nebenkosten wie Endreinigung, Strom und Wasser und einschließlich Umsatzsteuer; Verpflegung wie Frühstück gehört nicht dazu.
Wer zahlt in Damp keine Übernachtungssteuer?
Übernachtungen in Kliniken, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen sind steuerfrei.
Was muss ich als Gastgeber in Damp tun?
Die Steuer schuldest du als Betreiber der Unterkunft selbst. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Du reichst bis zum 31. Januar nach Ablauf des Kalenderjahres eine Erklärung auf dem amtlichen Vordruck beim Amt Schlei-Ostsee ein.
Was gilt in Damp sonst noch?
Verpflegungsleistungen wie Frühstück oder Halbpension und Getränke gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Die Steuer wird für das Kalenderjahr durch Steuerbescheid festgesetzt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Damp registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Damp steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 2 %: „Die Übernachtungssteuer beträgt 2,0 vom Hundert der Bemessungsgrundlage nach § 4.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp vom 15.10.2024, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 36/2024) Bemessung: „Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtungsleistung vom Beherbergungsgast oder einem Dritten aufzuwendenden Betrag einschließlich Nebenkosten, wie z. B. Endreinigung, Strom, Frischwasser, Abwasser und der Umsatzsteuer.“ (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp vom 15.10.2024, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 36/2024)