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Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg: was Gastgeber 2026 wissen müssen.

Hamburg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe: ab 0,60 € je Gast und Nacht, nach dem Preis. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung
€

Für diesen Aufenthalt fallen an 33,60 € Kultur- und Tourismustaxe.

ab 0,60 € je Gast und Nacht, nach dem Preis.

Alle Sätze

Kultur- und Tourismustaxe je Gast und Nacht, nach dem Preis
Darüber je weitere angefangene 50,00 € Nettoentgelt 1,20 € mehr.
Preis je Gast und Nacht ohne Mehrwertsteuer Je Gast und Nacht
Bis 10,00 € 0,00 €
Über 10,00 € bis 25,00 € 0,60 €
Über 25,00 € bis 50,00 € 1,20 €
Über 50,00 € bis 100,00 € 2,40 €
Über 100,00 € bis 150,00 € 3,60 €
Über 150,00 € bis 200,00 € 4,80 €
Ab 1. Januar 2027
Darüber je weitere angefangene 50,00 € Nettoentgelt 1,50 € mehr.
Preis je Gast und Nacht ohne Mehrwertsteuer Je Gast und Nacht
Bis 15,00 € 0,00 €
Über 15,00 € bis 35,00 € 0,80 €
Über 35,00 € bis 50,00 € 1,50 €
Über 50,00 € bis 100,00 € 3,00 €
Über 100,00 € bis 150,00 € 4,50 €
Über 150,00 € bis 200,00 € 6,00 €

Quelle: Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg, gilt ab 1. Januar 2025; Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98, gilt ab 1. Januar 2027; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

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Fragen zur Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg

Wie hoch ist die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg?

Ab 0,60 € je Gast und Nacht, nach dem Preis: bis 10,00 €: 0,00 €; über 10,00 € bis 25,00 €: 0,60 €; über 25,00 € bis 50,00 €: 1,20 €; über 50,00 € bis 100,00 €: 2,40 €; über 100,00 € bis 150,00 €: 3,60 €; über 150,00 € bis 200,00 €: 4,80 €; darüber je weitere angefangene 50,00 € Nettoentgelt 1,20 € mehr. Die Taxe richtet sich nach dem Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer für die Übernachtung und ist nach diesem Betrag gestaffelt.

Steigt die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg?

Ja, ab 1. Januar 2027 auf ab 0,80 € je Gast und Nacht, nach dem Preis. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Stufen: bis 15 € Nettoentgelt 0 €, bis 35 € 0,80 €, bis 50 € 1,50 €, bis 100 € 3 €, bis 150 € 4,50 €, bis 200 € 6 €, darüber je weitere angefangene 50 € 1,50 € mehr.

Wer zahlt in Hamburg keine Kultur- und Tourismustaxe?

Erfasst werden nur kurzzeitige Beherbergungen von unter zwei Monaten. Beträgt das Nettoentgelt für die Übernachtung pro Person 10 € oder weniger, fällt keine Taxe an.

Was muss ich als Gastgeber in Hamburg tun?

Die Taxe schuldest du als Vermieter selbst; du kannst sie an deine Gäste weitergeben, musst es aber nicht. Die Taxe berechnest du in der Anmeldung selbst und zahlst sie gleichzeitig. Du gibst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ab; bei weniger als 1.000 € Steuer im Vorjahr genügt eine Jahresanmeldung bis zum 15. Januar.

Was gilt in Hamburg sonst noch?

Die Taxe fällt pro Person an, nicht pro Zimmer; bei mehreren Personen im Zimmer wird der Gesamtpreis auf die Personen aufgeteilt. Ausnahmen gibt es sonst nicht: Auch Minderjährige werden erfasst. Auch berufliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit dem 1. Januar 2023. Du führst Aufzeichnungen über Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste. Beginn und Ende deiner Vermietung zeigst du dem Finanzamt vor dem Ereignis an. Für Beherbergungsleistungen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Sätze vereinbart wurden, gelten weiter die bisherigen Bestimmungen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Hamburg registrieren?

Ja. Hamburg steht in der Liste der Gebiete mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung, die die Bundesnetzagentur führt (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

bis 10,00 €, 0,00 €: „bis zu 10 Euro 0 Euro 0 Euro“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) über 10,00 € bis 25,00 €, 0,60 €: „bis zu 25 Euro 0,50 Euro 0,60 Euro“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) über 25,00 € bis 50,00 €, 1,20 €: „bis zu 50 Euro 1 Euro 1,20 Euro“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) über 50,00 € bis 100,00 €, 2,40 €: „bis zu 100 Euro 2 Euro 2,40 Euro“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) über 100,00 € bis 150,00 €, 3,60 €: „bis zu 150 Euro 3 Euro 3,60 Euro“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) über 150,00 € bis 200,00 €, 4,80 €: „bis zu 200 Euro 4 Euro 4,80 Euro“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) Darüber, je angefangene 50,00 €: „Je weitere angefangene 50 Euro Nettoentgelt erhöht sich die Steuer um jeweils 1 Euro (ab 01.01.2025: 1,20 Euro).“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg) Ab 1. Januar 2027, bis 15,00 €, 0,00 €: „Nettoentgelt von bis zu 15 Euro 0 Euro“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027, über 15,00 € bis 35,00 €, 0,80 €: „35 Euro 0,80 Euro,“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027, über 35,00 € bis 50,00 €, 1,50 €: „50 Euro 1,50 Euro,“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027, über 50,00 € bis 100,00 €, 3,00 €: „100 Euro 3 Euro,“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027, über 100,00 € bis 150,00 €, 4,50 €: „150 Euro 4,50 Euro,“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027, über 150,00 € bis 200,00 €, 6,00 €: „200 Euro 6 Euro.“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027, darüber: „50 Euro 1,50 Euro, 100 Euro 3 Euro, 150 Euro 4,50 Euro, 200 Euro 6 Euro. Je weitere angefangene 50 Euro Nettoentgelt erhöht sich die Steuer um jeweils einen Euro und fünfzig Cent.“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Ab 1. Januar 2027: „Artikel 1, 2 und 3a treten am 1. Januar 2027 in Kraft.“ (Drittes Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 4. März 2026, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9 vom 17.03.2026, S. 98) Bemessung: „Der Steuersatz berechnet sich nach dem Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) für die Übernachtung. Dabei ist eine Staffelung vorgesehen.“ (Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen zur Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg (Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz), Stand Juli 2025, Finanzbehörde Hamburg)