Beherbergungsabgabe in Flensburg: was Gastgeber 2026 wissen müssen.
Flensburg erhebt eine Beherbergungsabgabe: 6,25 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt fallen an 43,75 € Beherbergungsabgabe.
6,25 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer.
Woher die Zahlen kommen
Quelle: Lesefassung: Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe (Beherbergungsabgabesatzung – BAS) einschließlich 1. Nachtragssatzung, gültig ab 01.10.2026, Stadt Flensburg, gilt ab 1. Oktober 2026; 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe (Beherbergungsabgabesatzung – BAS) vom 31.03.2017, Amtliche Bekanntmachung der Stadt Flensburg, gilt ab 1. Oktober 2026; Informationen zur ab 01.10.2026 gültigen Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe, Steuerabteilung der Stadt Flensburg, gilt ab 1. Oktober 2026; abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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Fragen zur Beherbergungsabgabe in Flensburg
Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Flensburg?
6,25 % vom Übernachtungspreis mit Mehrwertsteuer. Die Abgabe bemisst sich am Betrag, den der Gast oder ein Dritter für die Übernachtung aufwendet, einschließlich Umsatzsteuer.
Wer zahlt in Flensburg keine Beherbergungsabgabe?
Übernachtungen, die das Grundbedürfnis nach Wohnraum decken, etwa bei Wohnungslosigkeit, unterliegen der Abgabe nicht.
Was muss ich als Gastgeber in Flensburg tun?
Die Abgabe schuldest du als Vermieter selbst. Die Stadt setzt die Abgabe für das Quartal per Bescheid fest; sie ist 14 Tage nach dessen Bekanntgabe fällig. Du reichst vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Abgabenerklärung auf dem amtlichen Vordruck bei der Steuerabteilung ein.
Was gilt in Flensburg sonst noch?
Diese Fassung gilt seit dem 1. Oktober 2026, dem Tag, an dem die 1. Nachtragssatzung in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Oktober 2026 sind auch berufliche Übernachtungen abgabepflichtig. Endreinigung sowie Bettwäsche und Handtücher zählen zur Bemessungsgrundlage, Frühstück und Halbpension nicht. Lässt sich eine Pauschalrechnung ausnahmsweise nicht aufteilen, ziehst du 7 € für das Frühstück sowie je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit ab. Provisionen und Gebühren von Buchungsportalen darfst du nicht abziehen; maßgeblich ist, was der Gast für die Übernachtung zahlt.
Muss ich meine Ferienwohnung in Flensburg registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Flensburg steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Satz, 6,25 %: „Die Beherbergungsabgabe beträgt 6,25 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.“ (Lesefassung: Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe (Beherbergungsabgabesatzung – BAS) einschließlich 1. Nachtragssatzung, gültig ab 01.10.2026, Stadt Flensburg) Bemessung: „Die Abgabe bemisst sich nach dem für die Übernachtungsleistung vom Beherbergungsgast oder einem Dritten aufzuwendenden Betrag einschließlich der Umsatzsteuer.“ (Lesefassung: Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe (Beherbergungsabgabesatzung – BAS) einschließlich 1. Nachtragssatzung, gültig ab 01.10.2026, Stadt Flensburg)