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Gästebeitrag in Esens: was Gastgeber 2026 erheben.

Esens erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 51,80 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 51,80 €

Wer zu einer Familie gehört, zahlt ab der 5. Person nichts; befreit werden jeweils die jüngsten Familienmitglieder. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober; Übrige Zeit: 1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember.
Wer Hauptsaison Übrige Zeit
Ab 16 Jahren 3,20 € 1,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,00 € 0,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Wittmund: Langeoog, Neuharlingersiel, Spiekeroog, Wittmund.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Esens

Wie hoch ist die Kurtaxe in Esens?

Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 3,20 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Ändert sich die Kurtaxe in Esens?

Ja, ab 1. Januar 2027, je Nacht: Hauptsaison: Erwachsene 3,50 € statt 3,20 € und Kinder 6 bis 15 Jahre 2,00 € statt 1,00 €; Übrige Zeit: Erwachsene 1,70 € statt 1,00 € und Kinder 6 bis 15 Jahre 1,00 € statt 0,50 €. Das regelt die 9. Änderung der Gästebeitragssatzung; die Saisonzeiten bleiben gleich. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Esens Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,00 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Esens von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer nur zur Berufsausübung oder Ausbildung in Esens ist, zahlt nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die laut Ausweis ständig auf Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson zahlen nichts. und Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen zahlen für die ersten drei Tage nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Esens tun?

Wer Gäste beherbergt, stellt die Gästekarte spätestens bei der Ankunft zur Verfügung, zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein und führt ihn an den Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel ab. Der Tourismusbetrieb rechnet über das digitale System monatlich direkt mit dir ab. Gemeldet wird digital über das Online-Meldesystem; Ausnahmen gibt es nur auf begründeten Antrag.

Was gilt in Esens sonst noch?

Die Sätze gelten in der ganzen Stadt, also in Esens und in Bensersiel. Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus. Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.

Muss ich meine Ferienwohnung in Esens registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Esens steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 3,20 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,20 EUR 1,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erwachsene, Hauptsaison, neu 3,50 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,50 EUR 1,70 EUR“ (Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027)) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Hauptsaison, 1,00 €: „bis einschließlich 15 Jahre 1,00 EUR 0,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Hauptsaison, neu 2,00 €: „bis einschließlich 15 Jahre 2,00 EUR 1,00 EUR“ (Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027)) Erwachsene, Übrige Zeit, 1,00 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,20 EUR 1,00 EUR“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erwachsene, Übrige Zeit, neu 1,70 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,50 EUR 1,70 EUR“ (Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027)) Kinder unter 6 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres;“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Übrige Zeit, 0,50 €: „bis einschließlich 15 Jahre 1,00 EUR 0,50 EUR“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Übrige Zeit, neu 1,00 €: „bis einschließlich 15 Jahre 2,00 EUR 1,00 EUR“ (Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027)) Neue Sätze ab 1. Januar 2027: „Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft.“ (Satzung zur 9. Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Esens vom 15.06.2026, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Juni 2026, S. 50 (in Kraft ab 01.01.2027)) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Esens (Gästebeitragssatzung) vom 17.07.2006 in der Fassung der 8. Änderung vom 02.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens)