Gästebeitrag in Neuharlingersiel: was Gastgeber 2026 erheben.
Neuharlingersiel erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 60,20 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 60,20 € |
Wer zu einer Familie in häuslicher Gemeinschaft gehört, zahlt ab der 5. Person nichts; befreit werden jeweils die jüngsten Familienmitglieder. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,50 € | 1,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,60 € | 0,50 € |
| Wer | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € | 1,50 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 1,50 € | 0,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Neuharlingersiel als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Gästeunterkünfte, 1,656 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 331,20 € Tourismusbeitrag im Jahr.
1,656 % des Jahresumsatzes.
Es zählen die Einnahmen des laufenden Jahres ohne Umsatzsteuer.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Gästeunterkünfte | 1,656 % des Jahresumsatzes |
| Pension mit Frühstück | 0,828 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Vollverpflegung | 0,517 % des Jahresumsatzes |
| Campingplatzbetrieb | 0,931 % des Jahresumsatzes |
| Erholungsheim, Sanatorium, Kurklinik | 0,103 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Wittmund: Esens, Langeoog, Spiekeroog, Wittmund.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Neuharlingersiel
Wie hoch ist die Kurtaxe in Neuharlingersiel?
Gästebezirk 1 (Gästebezirk 1 sind der Ortsteil Neuharlingersiel und Teile des Ortsteils Seriem): Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht. Gästebezirk 2 (Gästebezirk 2 sind die Ortsteile Ostbense und Altharlingersiel und Teile des Ortsteils Seriem): Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. Januar bis 14. März und 1. November bis 31. Dezember): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Neuharlingersiel Kurtaxe?
Gästebezirk 1: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Gästebezirk 2: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € (Hauptsaison) und 0,50 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Neuharlingersiel von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 %, die laut Ausweis ständig auf Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson zahlen nichts., Wer sich nur zur Berufsausübung in Neuharlingersiel aufhält, zahlt nichts. und Teilnehmer an anerkannten Tagungen, Kongressen und Lehrgängen zahlen für die ersten drei Tage nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Neuharlingersiel tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt die Gästekarte spätestens bei der Ankunft zur Verfügung, zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein und führt ihn an den Kurverein Neuharlingersiel ab. Der Kurverein rechnet über das digitale System monatlich direkt mit dir ab. Gemeldet wird digital über das Meldesystem des Kurvereins; Ausnahmen gibt es nur auf begründeten Antrag.
Was gilt in Neuharlingersiel sonst noch?
Im ganzen Gemeindegebiet wird der Gästebeitrag erhoben, in den beiden Gästebezirken mit unterschiedlichen Sätzen; welche Straßen zu welchem Bezirk gehören, steht in den Anlagen zur Satzung. Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus. Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Neuharlingersiel für Vermieter?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Gästeunterkünfte: 1,656 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 10,35 % Abgabesatz). Pension mit Frühstück: 0,828 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 10,35 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Vollverpflegung: 0,517 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 5 % Gewinnsatz × 10,35 % Abgabesatz). Campingplatzbetrieb: 0,931 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 10,35 % Abgabesatz). Erholungsheim, Sanatorium, Kurklinik: 0,103 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 1 % Gewinnsatz × 10,35 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Neuharlingersiel den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Neuharlingersiel selbstständig erwerbstätig bist und dadurch unmittelbar oder mittelbar Vorteile aus dem örtlichen Tourismus hast; die Anlage nennt ausdrücklich die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Bis zum 31. März des Jahres nach dem Veranlagungsjahr teilst du der Samtgemeinde Esens, die den Beitrag für die Gemeinde veranlagt, die Angaben zur Berechnung mit. Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Es zählen die Einnahmen des laufenden Jahres ohne Umsatzsteuer. Veranlagt wird der Beitrag über die Samtgemeinde Esens, auch die Vorausleistungen für das laufende Jahr bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Eine Vorausleistung entsteht mit ihrer Anforderung, frühestens zum 1. Juli des laufenden Jahres. Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du innerhalb eines Monats nach dem Beginn an. Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.
Muss ich meine Ferienwohnung in Neuharlingersiel registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Neuharlingersiel steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Gästebezirk 1, Gebiet: „Gästebezirk 1: Ortsteil Neuharlingersiel und Teile des Ortsteiles Seriem“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erwachsene, Gästebezirk 1, Hauptsaison, 3,50 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,50 Euro 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder unter 6 Jahren, Gästebezirk 1, Hauptsaison, 0,00 €: „(1) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Gästebezirk 1, Hauptsaison, 1,60 €: „bis einschließlich 15 Jahre 1,60 Euro 0,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erwachsene, Gästebezirk 1, Übrige Zeit, 1,50 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,50 Euro 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder unter 6 Jahren, Gästebezirk 1, Übrige Zeit, 0,00 €: „(1) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Gästebezirk 1, Übrige Zeit, 0,50 €: „bis einschließlich 15 Jahre 1,60 Euro 0,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Gästebezirk 2, Gebiet: „Gästebezirk 2: Ortsteile Ostbense und Altharlingersiel und Teile des Ortsteiles Seriem“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erwachsene, Gästebezirk 2, Hauptsaison, 3,00 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,00 Euro 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder unter 6 Jahren, Gästebezirk 2, Hauptsaison, 0,00 €: „(1) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Gästebezirk 2, Hauptsaison, 1,50 €: „bis einschließlich 15 Jahre 1,50 Euro 0,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erwachsene, Gästebezirk 2, Übrige Zeit, 1,50 €: „a) für Personen ab 16 Jahre 3,00 Euro 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder unter 6 Jahren, Gästebezirk 2, Übrige Zeit, 0,00 €: „(1) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Kinder 6 bis 15 Jahre, Gästebezirk 2, Übrige Zeit, 0,50 €: „bis einschließlich 15 Jahre 1,50 Euro 0,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird, Tagesbesuche ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung) vom 29.05.2000 in der Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024 (Fassung ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Sachlich beitragspflichtig sind die in Abs. 1 bezeichneten Rechtssubjekte, sofern sie im Erhebungsgebiet zumindest vorübergehend selbständig erwerbstätig sind und dadurch unmittelbar oder mittelbar Vorteile aus dem örtlichen Tourismus geboten bekommen.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Gästeunterkünfte: „1.1.3 Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern oder sonstigen Gästeunterkünften 100,0% 16,0% 1003“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und sonstige Gästeunterkünfte: „1.1.3 Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern oder sonstigen Gästeunterkünften 100,0% 16,0% 1003“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Pension mit Frühstück: „1.1.2 Pension mit Frühstück 100,0% 8,0% 1002“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Vorteilssatz, Pension mit Frühstück: „1.1.2 Pension mit Frühstück 100,0% 8,0% 1002“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Hotel, Gasthof oder Pension mit Vollverpflegung: „1.1.1 Hotel, Gasthof, Pension mit Vollverpflegung 100,0% 5,0% 1001“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Vollverpflegung: „1.1.1 Hotel, Gasthof, Pension mit Vollverpflegung 100,0% 5,0% 1001“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Campingplatzbetrieb: „1.1.4 Campingplatzbetrieb 100,0% 9,0% 1004“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Vorteilssatz, Campingplatzbetrieb: „1.1.4 Campingplatzbetrieb 100,0% 9,0% 1004“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Erholungsheim, Sanatorium, Kurklinik: „1.1.5 Erholungsheim, Sanatorium, Kurklinik 100,0% 1,0% 1005“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Vorteilssatz, Erholungsheim, Sanatorium, Kurklinik: „1.1.5 Erholungsheim, Sanatorium, Kurklinik 100,0% 1,0% 1005“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Abgabesatz: „Er beträgt 10,35 %.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens) Umsatz: „Die objektiven Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten werden ausgedrückt durch die umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des laufenden Jahres, multipliziert mit dem tourismusbedingten Anteil (Vorteilssatz) und dem durchschnittlichen Gewinnanteil (Gewinnsatz) der Betriebsart gemäß der Anlage 1 zu dieser Satzung.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Tourismusbeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 10.12.2024 (ab 01.01.2025), Lesefassung der Samtgemeinde Esens)