Gästebeitrag in Langeoog: was Gastgeber 2026 erheben.
Langeoog erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 86,45 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 86,45 € |
Ab dem dritten Kind einer Familie sind die jüngsten Kinder frei, wenn mindestens drei Kinder jünger als 16 Jahre sind. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Gezählt werden höchstens 28 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt.
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 4,95 € | 3,80 € |
| Kinder unter 6 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 6 bis 15 Jahre | 2,45 € | 1,90 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog, gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Langeoog als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser, 0,761 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 152,16 € Tourismusbeitrag im Jahr.
0,761 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der Umsatz des Kalenderjahres, für das der Beitrag erhoben wird: der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser | 0,761 % des Jahresumsatzes |
| Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück) | 0,38 % des Jahresumsatzes |
| Hotel oder Pension | 0,222 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni oder Pension garni | 0,285 % des Jahresumsatzes |
| Kurklinik | 0,127 % des Jahresumsatzes |
| Familienerholungsstätte | 0,127 % des Jahresumsatzes |
| Erholungs-Schullandheim, Jugendherberge | 0,127 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Wittmund: Esens, Neuharlingersiel, Spiekeroog, Wittmund.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
Deine eigene Buchungsseite.
Mit Keyset buchen Gäste direkt bei dir, zahlen mit Karte, und das Geld geht auf dein eigenes Konto, ohne Provision.
Fragen zur Kurtaxe in Langeoog
Wie hoch ist die Kurtaxe in Langeoog?
Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 4,95 € je Erwachsenem und Nacht; Übrige Zeit (1. November bis 14. März): 3,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Langeoog Kurtaxe?
Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,45 € (Hauptsaison) und 1,90 € (Übrige Zeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Langeoog von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 zahlen 75 % des Gästebeitrags., Begleitpersonen von Menschen, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts, solange sie die Einrichtungen nicht selbst nutzen., Nahe Verwandte von Einwohnern und Beschäftigten, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, zahlen nichts. und Wer nur zur Arbeit oder Ausbildung auf der Insel ist, zahlt nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Langeoog tun?
Wer Gäste beherbergt, fordert sie auf, den Gästebeitrag zu zahlen, und macht die Satzung durch Aushang oder Auslage bekannt. Auf Verlangen der Gemeinde meldest du deine Gäste mit den ausgefüllten Meldevordrucken der Gemeinde.
Was gilt in Langeoog sonst noch?
In der Schließungsphase im Februar gilt ein niedrigerer Satz von 1,40 Euro für Erwachsene und 0,70 Euro für Kinder; die genauen Tage nennt die Satzung nicht. Der Gast zahlt den Gästebeitrag selbst an den Servicestellen des Tourismus-Service, spätestens am Abreisetag. Du haftest neben dem Gast für offene Beiträge, außer du hast ihn der Gemeinde gemeldet. Du führst ein Gästeverzeichnis mit Name, Anschrift sowie An- und Abreisetag jedes Gastes.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Langeoog für Vermieter?
Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser: 0,761 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück): 0,38 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Hotel oder Pension: 0,222 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension garni: 0,285 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Kurklinik: 0,127 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 4 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Familienerholungsstätte: 0,127 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 4 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Erholungs-Schullandheim, Jugendherberge: 0,127 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 4 % Gewinnsatz × 3,17 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Langeoog den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du als selbstständig tätige Person oder als Unternehmen, wenn dir der Tourismus auf Langeoog unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Den Beginn deiner Tätigkeit meldest du der Gemeinde; die Angaben zur Berechnung gibst du auf Anforderung der Gemeinde ab. Der Beitrag und jede Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Es zählt der Umsatz des Kalenderjahres, für das der Beitrag erhoben wird: der steuerbare Umsatz ohne Umsatzsteuer, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht. Die Gemeinde kann schon für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrags verlangen. Übst du mehrere verschiedenartige selbstständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Langeoog registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Langeoog steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 4,95 €: „1. für jede Person nach Vollendung des 16. Lebensjahres 4,95 1.)“ (Satzung zur 3. Änderung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog vom 27.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Dezember 2024, S. 143) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Kinder 6 bis 15 Jahre, Hauptsaison, 2,45 €: „2. für das 1. und 2. Kind einer Familie sowie allein reisenden Personen vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 2,45 1.)“ (Satzung zur 3. Änderung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog vom 27.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Dezember 2024, S. 143) Erwachsene, Übrige Zeit, 3,80 €: „1. für jede Person nach Vollendung des 16. Lebensjahres 4,95 1.) 3,80 2.)“ (Satzung zur 3. Änderung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog vom 27.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Dezember 2024, S. 143) Kinder unter 6 Jahren, Übrige Zeit, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Kinder 6 bis 15 Jahre, Übrige Zeit, 1,90 €: „2. für das 1. und 2. Kind einer Familie sowie allein reisenden Personen vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 2,45 1.) 1,90 2.)“ (Satzung zur 3. Änderung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog vom 27.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. Dezember 2024, S. 143) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthaltes wird - mit Ausnahme der Tagesgäste - nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Maßgeblich ist der Anreisetag.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Höchstens 28: „Dabei werden bei einem zusammenhängenden Aufenthalt längstens 28 Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser: „1 Fe.-Wo./-app./-häuser 100 24“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser: „1 Fe.-Wo./-app./-häuser 100 24“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück): „4 Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück) 100 12“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück): „4 Privatzimmervermietung (auch mit Frühstück) 100 12“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Hotel oder Pension: „2 Hotel/Pension 100 7“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Hotel oder Pension: „2 Hotel/Pension 100 7“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Hotel garni oder Pension garni: „3 Hotel/Pension garni 100 9“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension garni: „3 Hotel/Pension garni 100 9“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Kurklinik: „5 Kurklinik 100 4“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Kurklinik: „5 Kurklinik 100 4“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Familienerholungsstätte: „6 Familienerholungsstätte 100 4“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Familienerholungsstätte: „6 Familienerholungsstätte 100 4“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Erholungs-Schullandheim, Jugendherberge: „7 Erholungs-Schullandheim, Jugendherberge 100 4“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Vorteilssatz, Erholungs-Schullandheim, Jugendherberge: „7 Erholungs-Schullandheim, Jugendherberge 100 4“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 3,17 v.H. des Messbetrages gemäß § 3 Abs. 1.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog) Umsatz: „Unter Umsatz im Sinn der Satzung wird verstanden der steuerbare Umsatz (ohne Umsatzsteuer) im Sinne des § 1 Umsatzsteuergesetz, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Maßgebend ist der Umsatz des Erhebungszeitraums.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung der 3. Änderung vom 27.11.2024, Lesefassung der Gemeinde Langeoog)