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Gästebeitrag in Juist: was Gastgeber 2026 erheben.

Juist erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 84,00 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Hauptsaison 7 84,00 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober und 26. Dezember bis 5. Januar; Nebensaison: 6. Januar bis 31. März und 1. November bis 25. Dezember.
Wer Hauptsaison Nebensaison
Ab 14 Jahren 4,80 € 3,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 13 Jahre 2,40 € 1,50 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977, gilt ab 1. Januar 2023 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Tourismusbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Juist als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz bis 30.000 €, 0,734 % des Jahresumsatzes.

€

Für deine Vermietung zahlst du 146,88 € Tourismusbeitrag im Jahr.

0,734 % des Jahresumsatzes.

Es zählt dein Umsatz aus der Vermietung ohne Umsatzsteuer, und zwar der des Vorvorjahres, für 2026 also von 2024; hast du später angefangen, zählt der des Vorjahres, bei Beginn oder Ende im Erhebungsjahr der dieses Jahres.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Tourismusbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz bis 30.000 € 0,734 % des Jahresumsatzes
Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz über 30.000 € 0,605 % des Jahresumsatzes
Hotel garni, Pension mit Frühstück 0,451 % des Jahresumsatzes
Hotel, Pension mit Halb- oder Vollpension 0,246 % des Jahresumsatzes
Sonstige Unterkunftsgewährung an wechselnde Gäste 0,346 % des Jahresumsatzes
Jugendherberge, Erholungsheim 0,086 % des Jahresumsatzes

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Aurich: Baltrum, Dornum, Krummhörn (Greetsiel), Norden, Norderney.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Juist

Wie hoch ist die Kurtaxe in Juist?

Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober und 26. Dezember bis 5. Januar): 4,80 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (6. Januar bis 31. März und 1. November bis 25. Dezember): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Juist Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen 2,40 € (Hauptsaison) und 1,50 € (Nebensaison) und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Juist von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen nichts., Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B oder H zahlen nichts. und Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, zahlen nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Juist tun?

Nur wenn der Gast keine gültige Gästebeitragskarte hat oder das Kassensystem ausfällt, ziehst du den Gästebeitrag ein und lieferst ihn an die Inselgemeinde ab. Hat der Gast keine gültige Gästebeitragskarte, meldest du ihn binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach der Ankunft mit An- und Abreisetag bei der Inselgemeinde an.

Was gilt in Juist sonst noch?

Im Regelfall zahlt der Gast den Gästebeitrag selbst bei der Inselgemeinde, spätestens am Abreisetag. Solange das Erlebnisbad zur Wartung geschlossen ist, wird kein Gästebeitrag erhoben; 2026 war das vom 11. Januar bis 13. Februar. Du hängst eine Kopie der Gästebeitragssatzung für deine Gäste aus.

Was kostet der Tourismusbeitrag in Juist für Vermieter?

Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz bis 30.000 €: 0,734 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 17 % Gewinnsatz × 4,32 % Abgabesatz). Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz über 30.000 €: 0,605 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 14 % Gewinnsatz × 4,32 % Abgabesatz). Hotel garni, Pension mit Frühstück: 0,451 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 11 % Gewinnsatz × 4,32 % Abgabesatz). Hotel, Pension mit Halb- oder Vollpension: 0,246 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 6 % Gewinnsatz × 4,32 % Abgabesatz). Sonstige Unterkunftsgewährung an wechselnde Gäste: 0,346 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 8 % Gewinnsatz × 4,32 % Abgabesatz). Jugendherberge, Erholungsheim: 0,086 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 4,32 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Juist den Tourismusbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du auf Juist selbständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.

Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?

Fängst du mit der Vermietung an, zeigst du das der Gemeinde innerhalb eines Monats an; auf Anforderung machst du die Angaben für die Berechnung und weist deine Umsätze nach. Die Gemeinde setzt den Beitrag für das abgelaufene Jahr durch Bescheid fest; er ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Liegt dein Beitrag für ein Jahr unter 5 €, kann die Gemeinde zunächst auf die Festsetzung verzichten; sie setzt ihn fest, sobald sich über mehrere Jahre insgesamt mindestens 5 € ergeben. Es zählt dein Umsatz aus der Vermietung ohne Umsatzsteuer, und zwar der des Vorvorjahres, für 2026 also von 2024; hast du später angefangen, zählt der des Vorjahres, bei Beginn oder Ende im Erhebungsjahr der dieses Jahres. Die Gemeinde rechnet den Beitrag aus deinem Umsatz mal Vorteilssatz mal Gewinnsatz; davon ist der Beitragssatz der Beitrag. Den Vorteilssatz für deine Art der Vermietung nennt Spalte 3 der Betriebsartentabelle in der Anlage. Den Gewinnsatz für deine Art der Vermietung nennt Spalte 4 der Betriebsartentabelle in der Anlage. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.

Muss ich meine Ferienwohnung in Juist registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Juist steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Hauptsaison, 4,80 €: „Der Gästebeitrag für Personen ab 14 Jahren beträgt: in der Hauptsaison 4,80 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Kinder unter 6 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis einschließlich 5 Jahre,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Kinder 6 bis 13 Jahre, Hauptsaison, 2,40 €: „Der ermäßigte Gästebeitrag für Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren gemäß § 6 Abs. 1 der Gästebeitragssatzung beträgt pro Tag: in der Hauptsaison 2,40 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Erwachsene, Nebensaison, 3,00 €: „Der Gästebeitrag für Personen ab 14 Jahren beträgt: in der Hauptsaison 4,80 € in der Nebensaison 3,00 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Kinder unter 6 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag sind befreit: 1. Kinder bis einschließlich 5 Jahre,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Kinder 6 bis 13 Jahre, Nebensaison, 1,50 €: „Der ermäßigte Gästebeitrag für Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren gemäß § 6 Abs. 1 der Gästebeitragssatzung beträgt pro Tag: in der Hauptsaison 2,40 € in der Nebensaison 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Je Nacht: „Die Dauer des Aufenthalts wird, Tagesbesuche ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 977) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten sind.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz bis 30.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz bis 30 TE 100% 17%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Vorteilssatz, Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz bis 30.000 €: „Umsatz bis 30 TE 100% 17%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz über 30.000 €: „Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Umsatz über 30 T€ 100% 14%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Vorteilssatz, Ferienwohnung, Ferienapartment, Ferienhaus, Umsatz über 30.000 €: „Umsatz über 30 T€ 100% 14%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Hotel garni, Pension mit Frühstück: „Hotel garni/Pension m. Frühst. 95% 11%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Vorteilssatz, Hotel garni, Pension mit Frühstück: „Hotel garni/Pension m. Frühst. 95% 11%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Hotel, Pension mit Halb- oder Vollpension: „Hotel/Pension m. Halb- oder Vollpension 95% 6%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Vorteilssatz, Hotel, Pension mit Halb- oder Vollpension: „Pension 95% 6%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Sonstige Unterkunftsgewährung an wechselnde Gäste: „sonstige Unterkunftsgewährung an wechselnde Gäste 100% 8%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Vorteilssatz, Sonstige Unterkunftsgewährung an wechselnde Gäste: „wechselnde Gäste 100% 8%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Jugendherberge, Erholungsheim: „Jugendherberge, Erholungsheim 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Vorteilssatz, Jugendherberge, Erholungsheim: „Erholungsheim 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 4,32 v. H. des Messbetrags gemäß § 3 Abs. 1.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982) Umsatz: „Maßgeblich ist der im Vorvorjahr des Erhebungsjahres (§ 5) erzielte Umsatz. Wurde die beitragspflichtige Tätigkeit im Gemeindegebiet später als im Vorvorjahr begonnen, so ist der im Vorjahr erzielte Umsatz maßgeblich; wurde die Tätigkeit im Erhebungsjahr aufgenommen oder beendet, so ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags für die Inselgemeinde Juist (Tourismusbeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 982)