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Kurbeitrag in Baltrum: was Gastgeber 2026 erheben.

Baltrum erhebt von Übernachtungsgästen einen Kurbeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 59,50 € Kurbeitrag.

Kurbeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison 7 59,50 €

Alle Sätze

Kurbeitrag je Person und Nacht. Saison: 15. März bis 31. Oktober; Außerhalb der Saison: 1. November bis 14. März.
Wer Saison Außerhalb der Saison
Erwachsene 3,50 € 1,75 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 17 Jahre 1,50 € 0,75 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht, gilt ab 1. Januar 2016 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Baltrum als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Vermietung), 12,80 € je Bett im Jahr.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 51,20 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

12,80 € je Bett im Jahr.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Vermietung) 12,80 € je Bett
Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen) 16,90 € je Bett
Inhaber von Ferien- und Erholungsheimen 2,90 € je Bett
Inhaber von Camping- und Zeltplätzen 5,70 € je Stellplatz

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Aurich: Dornum, Juist, Krummhörn (Greetsiel), Norden, Norderney.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurbeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Baltrum

Wie hoch ist die Kurtaxe in Baltrum?

Saison (15. März bis 31. Oktober): 3,50 € je Erwachsenem und Nacht; Außerhalb der Saison (1. November bis 14. März): 1,75 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Baltrum Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts und Kinder von 6 bis 17 Jahren zahlen 1,50 € (Saison) und 0,75 € (Außerhalb der Saison).

Wer ist in Baltrum von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis mit dem Merkzeichen B ständig auf Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts. und Wer sich nur zur Berufsausübung auf Baltrum aufhält, zahlt nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Baltrum tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Kurbeitrag bei den Gästen ein und führt ihn an die Gemeinde ab. Die eingezogenen Beiträge eines Monats führst du bis zum 15. des Folgemonats ab; maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde. Innerhalb von 24 Stunden stellst du jedem Gast über das Online-Portal der Gemeinde eine vollständig ausgefüllte Kurkarte aus.

Was gilt in Baltrum sonst noch?

Außerhalb der Saison gilt der ermäßigte Satz; die Satzung nennt dafür 31. Oktober bis 15. März und lässt die Grenztage damit offen. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 75 Prozent des Beitrags. Für mitgebrachte Hunde fällt ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe von 1,50 Euro pro Tag an. Auf Antrag gibt es einen Jahreskurbeitrag, für Erwachsene 105,00 Euro. Die Gäste meldest du bei der Gemeinde über das Online-Portal auf baltrum.de an. Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen aus.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Baltrum für Vermieter?

Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Vermietung): 12,80 € je Bett im Jahr, bei 4 Betten 51,20 €. Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen): 16,90 € je Bett im Jahr. Inhaber von Ferien- und Erholungsheimen: 2,90 € je Bett im Jahr. Inhaber von Camping- und Zeltplätzen: 5,70 € je Stellplatz im Jahr. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Baltrum den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du auf Baltrum selbständig tätig bist und der Fremdenverkehr dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Du teilst der Gemeinde den Beginn, die Änderung und das Ende deiner Vermietung mit und machst auf Anforderung die Angaben, die sie für die Berechnung braucht. Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Der Beitrag je Bett steht in Spalte 3 der Anlage, deren Überschrift „Beitrag je Maßstab in €“ lautet; die Zeile für Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern steht an zweiter Stelle der Tabelle. Die Anlage ist als Tabelle ohne feste Zeilen veröffentlicht: Als Maßstab stehen für die Zeilen 1 bis 4 Betten, Betten, Betten und Stellplätze, und die Beträge folgen in derselben Reihenfolge. Als Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern führt die Anlage alle, deren Vermietung privaten Charakter hat. Der Beitrag wird jährlich erhoben: Die Zahl der Betten wird mit dem Beitrag je Bett multipliziert. Für die Zahl deiner Betten zählen die Verhältnisse am 30. Juni des Jahres, für das der Beitrag erhoben wird. Der Beitrag wird nur für volle Kalendermonate erhoben. Auf den Beitrag kann die Gemeinde für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen.

Muss ich meine Ferienwohnung in Baltrum registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Baltrum steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Saison, 3,50 €: „a) in der Saison (15.03. bis 31.10.) pro Erwachsenem 3,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Kinder unter 6 Jahren, Saison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Kinder 6 bis 17 Jahre, Saison, 1,50 €: „pro Kind (vom Beginn des 7. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Erwachsene, Außerhalb der Saison, 1,75 €: „b) außerhalb der Saison (31.10. bis 15.03.) pro Erwachsenem 1,75 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Kinder unter 6 Jahren, Außerhalb der Saison, 0,00 €: „a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs,“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Kinder 6 bis 17 Jahre, Außerhalb der Saison, 0,75 €: „pro Kind (vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 0,75 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Je Nacht: „Der Übernachtungskurbeitrag (§ 2 Abs. 1) bemisst sich nach der Anzahl der Übernachtungen.“ (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) vom 09.06.2016 mit Anlage, wie von der Gemeinde auf baltrum.de als Gästebeitragssatzung veröffentlicht) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet der Inselgemeinde Baltrum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung der Inselgemeinde Baltrum über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 15.12.2011 mit Anlage 1, wie von der Gemeinde auf gemeindebaltrum.de veröffentlicht) Vermieter von Ferienwohnungen und Gästezimmern (private Vermietung): „16,90 € 12,80 € 2,90 €“ (Satzung der Inselgemeinde Baltrum über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 15.12.2011 mit Anlage 1, wie von der Gemeinde auf gemeindebaltrum.de veröffentlicht) Inhaber von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen): „16,90 € 12,80 €“ (Satzung der Inselgemeinde Baltrum über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 15.12.2011 mit Anlage 1, wie von der Gemeinde auf gemeindebaltrum.de veröffentlicht) Inhaber von Ferien- und Erholungsheimen: „16,90 € 12,80 € 2,90 €“ (Satzung der Inselgemeinde Baltrum über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 15.12.2011 mit Anlage 1, wie von der Gemeinde auf gemeindebaltrum.de veröffentlicht) Inhaber von Camping- und Zeltplätzen: „2,90 € 5,70 €“ (Satzung der Inselgemeinde Baltrum über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 15.12.2011 mit Anlage 1, wie von der Gemeinde auf gemeindebaltrum.de veröffentlicht)