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Gästebeitrag in Spiekeroog: was Gastgeber 2026 erheben.

Spiekeroog erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 13. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 93,10 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison A 7 93,10 €

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Saison A: 15. März bis 31. Oktober; Saison B: 1. November bis 14. März.
Wer Saison A Saison B
Ab 15 Jahren 5,50 € 2,20 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 14 Jahre 2,30 € 0,90 €

Quelle: Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 29. November 2024, S. 117, gilt ab 1. Dezember 2024 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte

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Im Kreis Wittmund: Esens, Langeoog, Neuharlingersiel, Wittmund.

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Fragen zur Kurtaxe in Spiekeroog

Wie hoch ist die Kurtaxe in Spiekeroog?

Saison A (15. März bis 31. Oktober): 5,50 € je Erwachsenem und Nacht; Saison B (1. November bis 14. März): 2,20 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Spiekeroog Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 2,30 € (Saison A) und 0,90 € (Saison B) und ab 15 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Spiekeroog von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B zahlen nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 70 bis unter 100 zahlen den ermäßigten Satz von 2,10 Euro in Saison A und 0,70 Euro in Saison B., Auf Antrag zahlen nahe Angehörige von Einwohnern und Beschäftigten nichts. und Auf Antrag zahlt nichts, wer nur zur Arbeit oder Ausbildung auf der Insel ist und das nachweist..

Was muss ich als Gastgeber in Spiekeroog tun?

Wer Gäste beherbergt, fordert sie auf, sich rechtzeitig bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu melden; den Beitrag zieht die Gesellschaft ein, nicht du.

Was gilt in Spiekeroog sonst noch?

Der Gast meldet sich innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft selbst bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH und zahlt dort den Gästebeitrag für den ganzen geplanten Aufenthalt. Du führst ein Gästeverzeichnis, legst es auf Verlangen der Gemeinde vor und bewahrst es sechs Jahre auf.

Muss ich meine Ferienwohnung in Spiekeroog registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Spiekeroog steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Saison A, 5,50 €: „Saison A Saison B Erwachsene 5,50 Euro 2,20 Euro“ (Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 29. November 2024, S. 117) Kinder unter 6 Jahren, Saison A, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag befreit sind: - Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Lesefassung der Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 mit Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 20.03.2025, Nordseebad Spiekeroog GmbH) Kinder 6 bis 14 Jahre, Saison A, 2,30 €: „Erwachsene 5,50 Euro 2,20 Euro Kinder 2,30 Euro 0,90 Euro Als Saison A gilt die Zeit vom 15.03. bis zum 31.10., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Ein gästebeitragspflichtiges Kind im Sinne dieser Satzung ist zwischen 6 und 14 Jahre alt.“ (Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 29. November 2024, S. 117) Erwachsene, Saison B, 2,20 €: „Saison A Saison B Erwachsene 5,50 Euro 2,20 Euro“ (Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 29. November 2024, S. 117) Kinder unter 6 Jahren, Saison B, 0,00 €: „Vom Gästebeitrag befreit sind: - Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Lesefassung der Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 mit Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 20.03.2025, Nordseebad Spiekeroog GmbH) Kinder 6 bis 14 Jahre, Saison B, 0,90 €: „Erwachsene 5,50 Euro 2,20 Euro Kinder 2,30 Euro 0,90 Euro Als Saison A gilt die Zeit vom 15.03. bis zum 31.10., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Ein gästebeitragspflichtiges Kind im Sinne dieser Satzung ist zwischen 6 und 14 Jahre alt.“ (Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 29. November 2024, S. 117) Je Nacht: „Die Tage der Anreise und der Abreise werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (1. Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 20.03.2025, Amtsblatt Landkreis Wittmund März 2025)