Gästebeitrag in Borkum: was Gastgeber 2026 erheben.
Borkum erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 67,20 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Ganzjährig | 7 | 67,20 € |
Alle Sätze
| Wer | ganzjährig |
|---|---|
| Erwachsene | 4,80 € |
| Kinder unter 12 Jahren | 0,00 € |
| Kinder 12 bis 17 Jahre | 1,50 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum, gilt ab 1. Januar 2025 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Borkum als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Gästezimmer, 1,102 % des Jahresumsatzes.
Für deine Vermietung zahlst du 220,32 € Tourismusbeitrag im Jahr.
1,102 % des Jahresumsatzes.
Es zählt der steuerbare Umsatz des Kalenderjahres vor dem Beitragsjahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Gästezimmer | 1,102 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni, konzessionierte Pension, Gästehaus | 0,523 % des Jahresumsatzes |
| Hotel | 0,305 % des Jahresumsatzes |
| Erholungsheim, Familienfreizeitheim, Mutter-Kind-Heim, Jugendfreizeitheim | 0,305 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Zeltplatz, Vermietung von Stellplätzen | 0,551 % des Jahresumsatzes |
| Jugendherberge | 0,153 % des Jahresumsatzes |
| Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen | 0,724 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
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An der Nordsee: Baltrum, Büsum, Butjadingen, Cuxhaven, Dornum, Esens, Friedrichskoog, Helgoland, Hörnum (Sylt), Juist, Kampen (Sylt), Krummhörn (Greetsiel).
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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
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Fragen zur Kurtaxe in Borkum
Wie hoch ist die Kurtaxe in Borkum?
4,80 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Borkum Kurtaxe?
Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts und Kinder von 12 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €.
Wer ist in Borkum von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder dem Merkzeichen B und ihre Begleitperson zahlen auf Antrag 2,40 Euro je Übernachtung., Wer nur zur Berufsausübung auf der Insel ist und die Tourismuseinrichtungen nicht nutzt, zahlt nichts. und Wer Einwohner zu einer besonderen Familienfeier besucht, zahlt für höchstens zwei Übernachtungen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Borkum tun?
Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht den Gästebeitrag ein und liefert ihn an die Stadt ab; du haftest für die vollständige Ablieferung. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft stellst du die Gästekarte aus und ziehst den Beitrag ein. Gemeldet wird innerhalb von 48 Stunden bei der Nordseeheilbad Borkum GmbH mit dem analogen oder digitalen Meldevordruck der Stadt.
Was gilt in Borkum sonst noch?
Im Kalenderjahr zahlt ein Gast höchstens den Jahresgästebeitrag, für Erwachsene 144,00 Euro. Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts, werden aber gemeldet und bekommen eine Gästekarte. Du legst die Satzung in der vermieteten Unterkunft gut sichtbar aus.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Borkum für Vermieter?
Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Gästezimmer: 1,102 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 24 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Hotel garni, konzessionierte Pension, Gästehaus: 0,523 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Hotel: 0,305 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Erholungsheim, Familienfreizeitheim, Mutter-Kind-Heim, Jugendfreizeitheim: 0,305 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 7 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplatz, Vermietung von Stellplätzen: 0,551 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 12 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Jugendherberge: 0,153 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 3,5 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen: 0,724 % des Jahresumsatzes (83 % Vorteilssatz × 19 % Gewinnsatz × 4,59 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Borkum den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Borkum selbständig tätig bist und der Tourismus dir unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, was bei der Vermietung an Gäste der Fall ist.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Du meldest der Stadt, wenn du mit der Vermietung anfängst, sie änderst oder aufgibst, und machst auf Anforderung die Angaben, die sie für die Berechnung braucht. Beitrag und Vorausleistung sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Es zählt der steuerbare Umsatz des Kalenderjahres vor dem Beitragsjahr. Die Stadt rechnet den Beitrag aus deinem steuerbaren Umsatz mal Mindestgewinnsatz mal Vorteilssatz mal Beitragssatz. Als steuerbarer Umsatz gilt der Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, ersatzweise deine Bruttoeinnahmen ohne Umsatzsteuer. Fängst du im Lauf eines Jahres an oder hörst auf, zählt der Umsatz des jeweiligen Beitragszeitraums statt des Vorjahres. Auf den Beitrag kann die Stadt für das laufende Jahr Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe verlangen. Übst du mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Borkum registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Borkum steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, 4,80 €: „a) für jede Person ab Vollendung 4,80 Euro des 18. Lebensjahres“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum) Kinder unter 12 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres zahlen keinen Gästebeitrag nach § 3 Abs.1 Satz 2 und 4.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum) Kinder 12 bis 17 Jahre, 1,50 €: „b) für Kinder vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,50 Euro“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum) Je Nacht: „Erhebungszeitraum für den Gästebeitrag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 ist die Dauer des Aufenthaltes im Erhebungsgebiet, der nach der Anzahl der Übernachtungen gerechnet wird.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Borkum unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Borkum (Tourismusbeitragssatzung) vom 11.12.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum) Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Gästezimmer: „Vermieter/-innen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Apartments, Gästezimmern und sonstige Personen und Unternehmen,die Kurgäste, Erholungssuchende oder Touristen gegen Entgelt beherbergen. 100 24“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Gästezimmer: „gegen Entgelt beherbergen. 100 24“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Hotel garni, konzessionierte Pension, Gästehaus: „Inhaber/-innen von Hotels garni, konzessionierten Pensionen und Gästehäusern 95 12“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Hotel garni, konzessionierte Pension, Gästehaus: „Gästehäusern 95 12“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Hotel: „501 Inhaber/-innen von Hotels 95 7“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Hotel: „Hotels 95 7“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Erholungsheim, Familienfreizeitheim, Mutter-Kind-Heim, Jugendfreizeitheim: „Inhaber/-innen von Erholungsheimen, Familienfreizeitheimen, Mutter-Kind-Heimen, 503 95 7“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Erholungsheim, Familienfreizeitheim, Mutter-Kind-Heim, Jugendfreizeitheim: „503 95 7“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Camping- und Zeltplatz, Vermietung von Stellplätzen: „Inhaber/-innen von Camping- und Zeltplätzen, Vermietung von Stellplätzen auf dem 505 100 12“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplatz, Vermietung von Stellplätzen: „505 100 12“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Jugendherberge: „506 Inhaber/-innen von Jugendherbergen 95 3,5“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Jugendherberge: „Jugendherbergen 95 3,5“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen: „Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen, denen 520 unmittelbar oder mittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile 83 19“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Vorteilssatz, Sonstige selbständige Personen und Unternehmen mit Beherbergungsleistungen: „besondere wirtschaftliche Vorteile 83 19“ (Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Stadt Borkum (incl. 5. Änderungssatzung), Lesefassung der Stadt Borkum) Abgabesatz: „Der Beitragssatz beträgt 4,59 v.H.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Borkum (Tourismusbeitragssatzung) vom 11.12.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum) Umsatz: „Maßgebend ist der Umsatz des Kalenderjahres, das dem Erhebungszeitraum vorausgegangen ist.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Borkum (Tourismusbeitragssatzung) vom 11.12.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Lesefassung der Stadt Borkum)