Gästebeitrag in Norderney: was Gastgeber 2026 erheben.
Norderney erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 68,60 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 68,60 € |
Alle Sätze
| Wer | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene | 4,90 € | 3,10 € |
| Kinder unter 14 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 2,45 € | 1,55 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 8. Änderung vom 03.12.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und zwei weitere Dokumente, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
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Im Kreis Aurich: Baltrum, Dornum, Juist, Krummhörn (Greetsiel), Norden.
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Fragen zur Kurtaxe in Norderney
Wie hoch ist die Kurtaxe in Norderney?
Hauptsaison (21. Dezember bis 5. Januar und 15. März bis 31. Oktober): 4,90 € je Erwachsenem und Nacht; Nebensaison (6. Januar bis 14. März und 1. November bis 20. Dezember): 3,10 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Norderney Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts und Kinder von 14 bis 17 Jahren zahlen 2,45 € (Hauptsaison) und 1,55 € (Nebensaison).
Wer ist in Norderney von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen auf Antrag 50 % und Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen, auf Antrag.
Was muss ich als Gastgeber in Norderney tun?
Nur wenn das elektronische Kartensystem nicht verwendet werden kann, zieht der Vermieter den Gästebeitrag ein und liefert ihn an die Staatsbad Norderney GmbH ab. In diesem Fall meldest du die Gäste binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag bei der Staatsbad Norderney GmbH an.
Was gilt in Norderney sonst noch?
Bei einer Familie zählen höchstens vier Personen; für weitere Familienmitglieder fällt nichts an. Im Regelfall erhalten Gäste spätestens bei der Ankunft eine elektronisch lesbare Gästekarte und weisen die Zahlung des Gästebeitrags spätestens bei der Abreise nach. Vermieter müssen die Gästebeitragssatzung für ihre Gäste aushängen.
Muss ich meine Ferienwohnung in Norderney registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Norderney steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Erwachsene, Hauptsaison, 4,90 €: „Erwachsene (ab 18 Jahre) 4,90 EUR 3,10 EUR“ (5. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 967) Kinder unter 14 Jahren, Hauptsaison, 0,00 €: „Von der Gästebeitragspflicht sind befreit: 1. Kinder bis einschließlich 13 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 8. Änderung vom 03.12.2024) Kinder 14 bis 17 Jahre, Hauptsaison, 2,45 €: „Erwachsene (ab 18 Jahre) 4,90 EUR 3,10 EUR Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) 2,45 EUR 1,55 EUR“ (5. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 967) Erwachsene, Nebensaison, 3,10 €: „Erwachsene (ab 18 Jahre) 4,90 EUR 3,10 EUR“ (5. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 967) Kinder unter 14 Jahren, Nebensaison, 0,00 €: „Von der Gästebeitragspflicht sind befreit: 1. Kinder bis einschließlich 13 Jahren,“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 8. Änderung vom 03.12.2024) Kinder 14 bis 17 Jahre, Nebensaison, 1,55 €: „Erwachsene (ab 18 Jahre) 4,90 EUR 3,10 EUR Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) 2,45 EUR 1,55 EUR“ (5. Satzung zur Änderung der Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Amtsblatt für den Landkreis Aurich Nr. 67 vom 09.12.2022, S. 967) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise gelten als ein Tag.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 8. Änderung vom 03.12.2024)