Gästebeitrag in Langeoog
Für diesen Aufenthalt erhebst du 86,45 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptsaison | 7 | 86,45 € |
Ab dem dritten Kind einer Familie sind die jüngsten Kinder frei, wenn mindestens drei Kinder jünger als 16 Jahre sind. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Gezählt werden höchstens 28 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt.
Nach der Satzung, geprüft am 13. Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Sätze und Quellen auf keyset.cloud