Gästebeitrag in Wittmund: was Gastgeber 2026 erheben.
Wittmund erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Für diesen Aufenthalt erhebst du 52,50 € Gästebeitrag.
| Zeitraum | Nächte | Betrag |
|---|---|---|
| Hauptgästebeitragszeit | 7 | 52,50 € |
Gezählt werden höchstens 30 Tage; frühere Aufenthalte desselben Gastes rechnet der Rechner nicht mit. Wer zu einer Familie in häuslicher Gemeinschaft gehört, zahlt ab der 5. Person nichts; befreit werden jeweils die jüngsten Familienmitglieder. Der Rechner nimmt an, dass alle zu einer Familie gehören.
Alle Sätze
| Wer | Hauptgästebeitragszeit | Nebengästebeitragszeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 3,00 € | 1,50 € |
| Kinder unter 4 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 4 bis 15 Jahre | 1,50 € | 0,00 € |
| Wer | Hauptgästebeitragszeit | Nebengästebeitragszeit |
|---|---|---|
| Ab 16 Jahren | 2,50 € | 1,25 € |
| Kinder unter 4 Jahren | 0,00 € | 0,00 € |
| Kinder 4 bis 15 Jahre | 1,25 € | 0,00 € |
Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe an der Nordsee Alle Orte
Tourismusbeitrag für Vermieter
Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Wittmund als Vermieter selbst einen Tourismusbeitrag: Ferienwohnungen und -häuser und sonstige Gästeunterkünfte an wechselnde Gäste, 1,681 % des Jahresumsatzes. Der Tourismusbeitrag gilt in den vier Vorteilszonen Carolinensiel, Altfunnixsiel, Wittmund und Wittmund/Land; die genaue Grenze zeigt die Karte in Anlage 2 der Satzung.
Für deine Vermietung zahlst du 336,24 € Tourismusbeitrag im Jahr.
1,681 % des Jahresumsatzes.
Der Tourismusbeitrag gilt in den vier Vorteilszonen Carolinensiel, Altfunnixsiel, Wittmund und Wittmund/Land; die genaue Grenze zeigt die Karte in Anlage 2 der Satzung.
Es zählt der Umsatz des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr, dem Vorvorjahr.
Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
| Vermietung | Im Jahr |
|---|---|
| Ferienwohnungen und -häuser und sonstige Gästeunterkünfte an wechselnde Gäste | 1,681 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel) | 0,887 % des Jahresumsatzes |
| Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land) | 0,841 % des Jahresumsatzes |
| sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste | 0,841 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel) | 0,444 % des Jahresumsatzes |
| Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land) | 0,42 % des Jahresumsatzes |
| Camping- und Zeltplatzbetrieb | 1,494 % des Jahresumsatzes |
| Jugendherberge, Jugendgästehaus, Erholungsheim | 0,187 % des Jahresumsatzes |
| Vorsorge- und Rehabilitationsklinik | 0,093 % des Jahresumsatzes |
Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?
Orte in der Nähe
Im Kreis Wittmund: Esens, Langeoog, Neuharlingersiel, Spiekeroog.
Für deine Website
Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen
Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.
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Fragen zur Kurtaxe in Wittmund
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wittmund?
Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel) (Gästebeitragszone 1 ist Carolinensiel): Hauptgästebeitragszeit (15. März bis 6. Januar): 3,00 € je Erwachsenem und Nacht; Nebengästebeitragszeit (7. Januar bis 14. März): 1,50 € je Erwachsenem und Nacht. Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel) (Gästebeitragszone 2 ist Altfunnixsiel): Hauptgästebeitragszeit (15. März bis 6. Januar): 2,50 € je Erwachsenem und Nacht; Nebengästebeitragszeit (7. Januar bis 14. März): 1,25 € je Erwachsenem und Nacht.
Zahlen Kinder in Wittmund Kurtaxe?
Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel): Kinder unter 4 Jahren zahlen nichts, Kinder von 4 bis 15 Jahren zahlen 1,50 € (Hauptgästebeitragszeit) und nichts (Nebengästebeitragszeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel): Kinder unter 4 Jahren zahlen nichts, Kinder von 4 bis 15 Jahren zahlen 1,25 € (Hauptgästebeitragszeit) und nichts (Nebengästebeitragszeit) und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.
Wer ist in Wittmund von der Kurtaxe befreit?
Unter anderem: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, die laut Ausweis (Merkzeichen H oder B) ständig auf Begleitung angewiesen sind, zahlen nichts., Ihre Begleitpersonen zahlen ebenfalls nichts., Wer seine Hauptwohnung in der Stadt Wittmund hat, zahlt nichts., Wer sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung in den Zonen aufhält, zahlt nichts. und Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Entgelt in deren Haushalt aufgenommen werden, zahlen nichts..
Was muss ich als Gastgeber in Wittmund tun?
Wer Gäste beherbergt, stellt nach der Ankunft unverzüglich die Gästekarte (digital oder auf Papier) zur Verfügung und zieht den Gästebeitrag gleichzeitig ein. Den eingezogenen Gästebeitrag zahlst du innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung durch die Kurverwaltung oder die Stadt. Erfasst wird elektronisch mit der digitalen Anwendung der Kurverwaltung (Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel GmbH) oder mit Durchschreibesätzen, deren Original du innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes der Kurverwaltung vorlegst.
Was gilt in Wittmund sonst noch?
Erhoben wird der Gästebeitrag in zwei Zonen, Carolinensiel und Altfunnixsiel; die genauen Grenzen zeigt die Karte in der Anlage zur Satzung. Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten, die ihre Hauptwohnung nicht in Wittmund haben, zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen Jahresgästebeitrag. Du legst die Satzung in den vermieteten Räumen gut sichtbar aus. Du haftest dafür, dass der Gästebeitrag rechtzeitig eingezogen und vollständig abgeliefert wird.
Was kostet der Tourismusbeitrag in Wittmund für Vermieter?
Ferienwohnungen und -häuser und sonstige Gästeunterkünfte an wechselnde Gäste: 1,681 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 18 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel): 0,887 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land): 0,841 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 10 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste: 0,841 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 9 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel): 0,444 % des Jahresumsatzes (95 % Vorteilssatz × 5 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land): 0,42 % des Jahresumsatzes (90 % Vorteilssatz × 5 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Camping- und Zeltplatzbetrieb: 1,494 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 16 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Jugendherberge, Jugendgästehaus, Erholungsheim: 0,187 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 2 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Vorsorge- und Rehabilitationsklinik: 0,093 % des Jahresumsatzes (100 % Vorteilssatz × 1 % Gewinnsatz × 9,34 % Abgabesatz). Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.
Wer zahlt in Wittmund den Tourismusbeitrag?
Zahlen musst du, wenn du in Wittmund im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbietest, die dem Bedarf der Touristen dienen; das trifft auch die Vermietung von Ferienunterkünften.
Was gilt für den Tourismusbeitrag sonst noch?
Bis zum 30. Juni teilst du der Stadt mit dem Formblatt die Angaben zur Berechnung mit; verlangt die Stadt sie schriftlich, hast du dafür einen Monat Zeit. Der Beitrag ist jedes Jahr zum 1. September fällig; Nachzahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Der Tourismusbeitrag gilt in den vier Vorteilszonen Carolinensiel, Altfunnixsiel, Wittmund und Wittmund/Land; die genaue Grenze zeigt die Karte in Anlage 2 der Satzung. Es zählt der Umsatz des vorletzten Kalenderjahres vor dem Erhebungsjahr, dem Vorvorjahr. Als Inkrafttreten nennt die Satzung an ihrem Ende den 1. Januar 2018. Deine beitragspflichtige Tätigkeit zeigst du der Stadt innerhalb eines Monats nach dem Beginn an. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben zählen die Einnahmen ohne die geschuldete Umsatzsteuer. Hast du deine Tätigkeit erst im Erhebungsjahr, im Jahr davor oder im vorvergangenen Jahr begonnen, zählt stattdessen der Umsatz des Erhebungsjahres. Übst du mehrere der aufgeführten Tätigkeiten aus, wird der Beitrag für jede gesondert berechnet.
Muss ich meine Ferienwohnung in Wittmund registrieren?
Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Wittmund steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).
Wo steht das in der Satzung?
Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Gebiet: „Gästebeitragszone 1: Carolinensiel“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Erwachsene, Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Hauptgästebeitragszeit, 3,00 €: „a) für Personen ab 16 Jahren 3,00 € 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder unter 4 Jahren, Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Hauptgästebeitragszeit, 0,00 €: „1. Kinder bis einschließlich 3 Jahren.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder 4 bis 15 Jahre, Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Hauptgästebeitragszeit, 1,50 €: „b) für Personen ab 4 Jahre 1,50 € 0,00 € bis einschließlich 15 Jahre“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Erwachsene, Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Nebengästebeitragszeit, 1,50 €: „a) für Personen ab 16 Jahren 3,00 € 1,50 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder unter 4 Jahren, Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Nebengästebeitragszeit, 0,00 €: „1. Kinder bis einschließlich 3 Jahren.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder 4 bis 15 Jahre, Gästebeitragszone 1 (Carolinensiel), Nebengästebeitragszeit, 0,00 €: „b) für Personen ab 4 Jahre 1,50 € 0,00 € bis einschließlich 15 Jahre“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Gebiet: „Gästebeitragszone 2: Altfunnixsiel“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Erwachsene, Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Hauptgästebeitragszeit, 2,50 €: „c) für Personen ab 16 Jahren 2,50 € 1,25 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder unter 4 Jahren, Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Hauptgästebeitragszeit, 0,00 €: „1. Kinder bis einschließlich 3 Jahren.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder 4 bis 15 Jahre, Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Hauptgästebeitragszeit, 1,25 €: „d) für Personen ab 4 Jahre 1,25 € 0,00 € bis einschließlich 15 Jahre“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Erwachsene, Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Nebengästebeitragszeit, 1,25 €: „c) für Personen ab 16 Jahren 2,50 € 1,25 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder unter 4 Jahren, Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Nebengästebeitragszeit, 0,00 €: „1. Kinder bis einschließlich 3 Jahren.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Kinder 4 bis 15 Jahre, Gästebeitragszone 2 (Altfunnixsiel), Nebengästebeitragszeit, 0,00 €: „d) für Personen ab 4 Jahre 1,25 € 0,00 € bis einschließlich 15 Jahre“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Je Nacht: „Bei Übernachtungsgästen wird der An- und Abreisetag mit einem Tag abgerechnet, wobei der Anreisetag als Abrechnungstag gilt.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Höchstens 30: „Der Gästebeitrag wird höchstens für 30 Tage erhoben.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.34), Fassung gültig ab 01.01.2025, Ortsrecht der Stadt Wittmund) Tourismusbeitrag, wer zahlt: „Besondere wirtschaftliche Vorteile werden denen geboten, die im Rahmen selbständiger Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet entgeltliche Leistungen anbieten, die im Allgemeinen der Bedarfsdeckung des Tourismus dienen.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Ferienwohnungen und -häuser und sonstige Gästeunterkünfte an wechselnde Gäste: „A03 Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern o.s. 100% 100% 100% 100% 18%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Ferienwohnungen und -häuser und sonstige Gästeunterkünfte an wechselnde Gäste: „A03 Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern o.s. 100% 100% 100% 100% 18%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel): „A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel): „A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land): „A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Hotel garni oder Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land): „A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit 95% 95% 90% 90% 10% Frühstück“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste: „A07 sonstige Gewährung von Unterkünften an 100% 100% 100% 100% 9%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste: „A07 sonstige Gewährung von Unterkünften an 100% 100% 100% 100% 9%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel): „A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 1 und 2 (Carolinensiel, Altfunnixsiel): „A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land): „A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Hotel, Gasthof oder Pension mit Halb- oder Vollpension, Vorteilszone 3 und 4 (Wittmund, Wittmund/Land): „A01 Hotel, Gasthof, Pension (mit Halb- und Vollpension) 95% 95% 90% 90% 5%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Camping- und Zeltplatzbetrieb: „A04 Camping-/Zeltplatzbetrieb 100% 100% 100% 100% 16%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Camping- und Zeltplatzbetrieb: „A04 Camping-/Zeltplatzbetrieb 100% 100% 100% 100% 16%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Jugendherberge, Jugendgästehaus, Erholungsheim: „A05 Jugendherberge, -gästehaus, Erholungsheim 100% 100% 100% 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Jugendherberge, Jugendgästehaus, Erholungsheim: „A05 Jugendherberge, -gästehaus, Erholungsheim 100% 100% 100% 100% 2%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorsorge- und Rehabilitationsklinik: „A06 Vorsorge-, Rehabilitationsklinik 100% 100% 100% 100% 1%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Vorteilssatz, Vorsorge- und Rehabilitationsklinik: „A06 Vorsorge-, Rehabilitationsklinik 100% 100% 100% 100% 1%“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Abgabesatz: „Er beträgt 9,34 % des Messbetrags gemäß § 3 Abs. 1.“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines) Umsatz: „Maßgebend ist der Umsatz des vorletzten dem Erhebungsjahr vorausgegangenen Kalenderjahres (Vorvorjahres).“ (Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Wittmund (Ortsrecht 2.35), Fassung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2024, Ortsrecht der Stadt Wittmund; die Datei nennt am Ende nur das Inkrafttreten der Ursprungssatzung, für diese Fassung keines)