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Kurtaxe in Todtmoos: was Gastgeber 2026 erheben.

Todtmoos erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 19. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 32,20 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 32,20 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,30 €
Kinder unter 16 Jahren 0,00 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Todtmoos vom 18.12.2020 in der Fassung vom 17.12.2021, gilt ab 1. Januar 2022 und drei weitere Dokumente, abgerufen am 19. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in Todtmoos als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Übernachtung einer Person über 16 Jahren, 0,56 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 560,00 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

0,56 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Übernachtung einer Person über 16 Jahren 0,56 € je Gast und Nacht
Übernachtung eines Kindes vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,25 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Waldshut: Bernau, St. Blasien.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in Todtmoos

Wie hoch ist die Kurtaxe in Todtmoos?

2,30 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Todtmoos Kurtaxe?

Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Todtmoos von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer in der Gemeinde oder in der Region arbeitet oder in Ausbildung ist, Kranke und schwerbehinderte Menschen, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, mit ärztlichem Zeugnis; der Nachweis ist spätestens am Abreisetag vorzulegen, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten und nachgewiesenen Klassenfahrten, Teilnehmer der Hornussen-Wallfahrt, Besucher, die mindestens fünfzigmal als Übernachtungsgäste in Todtmoos waren und Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden; sie sind auch von der Meldepflicht befreit.

Was muss ich als Gastgeber in Todtmoos tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Die Beträge eines Kalendermonats führst du innerhalb der Frist ab, die in der Rechnung der Gemeinde steht. Gäste meldest du innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.

Was gilt in Todtmoos sonst noch?

Ab 1. Januar 2027 gilt eine neue Kurtaxesatzung: 3,20 € je Person ab 16 Jahren und 1,60 € je Kind von 10 bis 15 Jahren. Der Rechner und die Sätze oben gelten für 2026. Ab 2027 sind nur noch Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr von der Kurtaxe befreit. Ab 2027 meldest du Gäste über das elektronische Meldeverfahren, das die Gemeinde kostenlos bereitstellt. Befreite Gäste, auch Kinder, meldest du trotzdem an. Auf Antrag sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 befreit; bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen sie auf Antrag die Hälfte. Eine Begleitperson, deren Notwendigkeit amtlich bescheinigt ist, wird auf Antrag genauso befreit oder ermäßigt wie die Person, die sie begleitet. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung müssen spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde sein; eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beim Meldeschein gilt als Antrag. Du weist die Kurtaxe gesondert aus und fasst sie nicht mit anderen Kosten oder Gebühren in einem Betrag zusammen. Eine Gästekarte steht jedem Gast zu, der Kurtaxe zahlt; von den befreiten Gästen nur Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre bescheinigte Begleitperson. Für die Meldung nimmst du die Vordrucke der Gemeinde und gibst verschriebene oder unbenutzte Meldescheine zurück. Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig. Weigert sich ein Gast zu zahlen, meldest du ihn sofort mit Name und Adresse der Gemeinde. Einwohner, die den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben, zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe von 51 Euro je Person. Für fehlerhaft, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Meldescheine berechnet die Gemeinde für nötige Rechnungskorrekturen 25 Euro Verwaltungsgebühr.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in Todtmoos für Vermieter?

Übernachtung einer Person über 16 Jahren: 0,56 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 560,00 €. Übernachtung eines Kindes vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 0,25 € je Gast und Nacht. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in Todtmoos den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn du selbständig tätig bist und dir der Kurbetrieb oder der Fremdenverkehr in Todtmoos besondere wirtschaftliche Vorteile bringt.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Die Zahl deiner Gäste meldest du innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft und Abreise an und ab, zusammen mit der Meldung für die Kurtaxe. Der Beitrag ist zum 10. des Folgemonats fällig. Wer Übernachtungen anbietet, zahlt nach der Zahl der Übernachtungen im Jahr, nicht nach dem Umsatz. Den Fremdenverkehrsbeitrag darfst du dem Gast nicht ausweisen, anders als die Kurtaxe. Die Gemeinde setzt den Beitrag zum Ende jedes Monats zusammen mit der Kurtaxeabrechnung fest. Ab 1. Januar 2027 beträgt der Beitrag 0,70 € je Übernachtung für Personen ab 16 Jahren und 0,35 € für Kinder von 10 bis 15 Jahren.

Muss ich meine Ferienwohnung in Todtmoos registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Todtmoos steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 2,30 €: „Die Kurtaxe beträgt in allen Ortsteilen der Gemeinde Todtmoos je Person und Aufenthaltstag 2,30 EUR.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Todtmoos vom 18.12.2020 in der Fassung vom 17.12.2021) Kinder unter 16 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Todtmoos vom 18.12.2020 in der Fassung vom 17.12.2021) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) der Gemeinde Todtmoos vom 18.12.2020 in der Fassung vom 17.12.2021) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen juristischen Personen und allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und denen in der Gemeinde Todtmoos aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs- und Kurbetriebes (Fremdenverkehrsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Gemeinde Todtmoos über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 19.01.2007 in der Fassung vom 20.03.2020) Übernachtung einer Person über 16 Jahren: „je Übernachtung für Personen über 16 Jahren 0,56 EUR“ (Satzung der Gemeinde Todtmoos über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 19.01.2007 in der Fassung vom 20.03.2020) Übernachtung eines Kindes vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: „für Kinder vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,25 EUR“ (Satzung der Gemeinde Todtmoos über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) vom 19.01.2007 in der Fassung vom 20.03.2020)