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Kurtaxe in St. Blasien: was Gastgeber 2026 erheben.

St. Blasien erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 69,30 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 69,30 €

Alle Sätze

Kurbezirk I
Kurbezirk I sind alle Gewanne im Ortsteil St. Blasien. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,90 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 2,10 €
Kurbezirk II
Kurbezirk II sind alle Gewanne im Ortsteil Albtal und das Gewann Schmelze. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 2,40 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 1,60 €
Kurbezirk III
Kurbezirk III sind alle Gewanne im Ortsteil Menzenschwand. Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 16 Jahren 3,90 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 2,10 €

Quelle: Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024, gilt ab 1. Januar 2025 und ein weiteres Dokument, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter

Neben der Kurtaxe deiner Gäste zahlst du in St. Blasien als Vermieter selbst einen Fremdenverkehrsbeitrag: Konzessionierte Betriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung von Gästen (Bettengeld), 0,77 € je Gast und Nacht.

Alles, was du an Gäste vermietest, zusammengezählt.

Für deine Vermietung zahlst du 3,08 € Fremdenverkehrsbeitrag im Jahr.

0,77 € je Gast und Nacht.

Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Fremdenverkehrsbeitrag für Vermieter, im Jahr
Vermietung Im Jahr
Konzessionierte Betriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung von Gästen (Bettengeld) 0,77 € je Gast und Nacht

Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung?

Orte in der Nähe

Im Kreis Waldshut: Bernau.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

Deine eigene Buchungsseite.

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Fragen zur Kurtaxe in St. Blasien

Wie hoch ist die Kurtaxe in St. Blasien?

Kurbezirk I (Kurbezirk I sind alle Gewanne im Ortsteil St. Blasien): 3,90 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk II (Kurbezirk II sind alle Gewanne im Ortsteil Albtal und das Gewann Schmelze): 2,40 € je Erwachsenem und Nacht. Kurbezirk III (Kurbezirk III sind alle Gewanne im Ortsteil Menzenschwand): 3,90 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in St. Blasien Kurtaxe?

Kurbezirk I: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,10 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk II: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,60 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene. Kurbezirk III: Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,10 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in St. Blasien von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Tagesgäste, die nicht übernachten, Besucher von Einwohnern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen, Auf Antrag: Kranke und Schwerbehinderte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können und das ärztlich belegen, Auf Antrag: Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 % und Auf Antrag: Wer sich aus beruflichen Gründen oder zu einer beruflich bedingten Tagung im Ort aufhält, für die Dauer dieses Aufenthalts.

Was muss ich als Gastgeber in St. Blasien tun?

Du ziehst die Kurtaxe bei deinen Gästen ein und führst sie an die Gemeinde ab; für den vollständigen und richtigen Einzug haftest du. Die Gemeinde fordert die Kurtaxe nach Monatsende bei dir an; du zahlst sie innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung. Gäste meldest du innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.

Was gilt in St. Blasien sonst noch?

Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % 20 % weniger. Mit der Konus-Gästekarte fahren die Gäste im Schwarzwald kostenlos mit Bus und Bahn; die Kurtaxe enthält diese Leistung. Gemeldet wird über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Gemeinde.

Was kostet der Fremdenverkehrsbeitrag in St. Blasien für Vermieter?

Konzessionierte Betriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung von Gästen (Bettengeld): 0,77 € je Gast und Nacht, bei 1.000 Gästeübernachtungen im Jahr 770,00 €. Der Betrag wird per Bescheid festgesetzt; hier steht die Rechnung nach der Satzung.

Wer zahlt in St. Blasien den Fremdenverkehrsbeitrag?

Zahlen musst du, wenn dir in St. Blasien aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Was gilt für den Fremdenverkehrsbeitrag sonst noch?

Du meldest die Gäste, die du gegen Entgelt beherbergst, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft und Abreise bei der Stadt an beziehungsweise ab. Der Beitrag auf die Übernachtungen wird zusammen mit der Kurtaxe erhoben. Hast du Einnahmen aus der Übernachtung von Gästen, als Privatzimmervermieter wie als konzessionierter Betrieb, bemisst sich dein Beitrag nach der Zahl der Übernachtungen (Bettengeld). Bei konzessionierten Betrieben ist mit dem Übernachtungsbeitrag der Fremdenverkehrsbeitrag aus Umsätzen aus Übernachtungen einschließlich Frühstück abgegolten; alle übrigen Umsätze dieser Betriebe unterliegen dem Fremdenverkehrsbeitrag nach dem Messbetrag. Die Zahl der Gästebetten teilst du der Stadt jedes Jahr zum 1. Oktober mit. Auf alle anderen Umsätze und für alle anderen Beitragspflichtigen beträgt der Beitrag 60 % des Messbetrags; beträgt er voraussichtlich weniger als 50 €, wird er nicht erhoben.

Muss ich meine Ferienwohnung in St. Blasien registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: St. Blasien steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Kurbezirk I, Gebiet: „Es zählen zum Kurbezirk I alle Gewanne im Ortsteil St.Blasien.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk I, 3,90 €: „Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag ganzjährig einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Kurbezirk I: Kurbezirk II: Kurbezirk III: 3,90 € 2,40 € 3,90 €“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk I, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk I, 2,10 €: „Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beträgt die Kurtaxe pro Tag und Person ganzjährig Kurbezirk I: Kurbezirk II: Kurbezirk III: 2,10 € 1,60 € 2,10 €“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kurbezirk II, Gebiet: „Es zählen zum Kurbezirk II alle Gewanne im Ortsteil Albtal und das Gewann Schmelze.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk II, 2,40 €: „Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag ganzjährig einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Kurbezirk I: Kurbezirk II: Kurbezirk III: 3,90 € 2,40 € 3,90 €“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk II, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk II, 1,60 €: „Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beträgt die Kurtaxe pro Tag und Person ganzjährig Kurbezirk I: Kurbezirk II: Kurbezirk III: 2,10 € 1,60 € 2,10 €“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kurbezirk III, Gebiet: „Es zählen zum Kurbezirk III alle Gewanne im Ortsteil Menzenschwand.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Erwachsene, Kurbezirk III, 3,90 €: „Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag ganzjährig einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Kurbezirk I: Kurbezirk II: Kurbezirk III: 3,90 € 2,40 € 3,90 €“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kinder unter 6 Jahren, Kurbezirk III, 0,00 €: „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Kinder 6 bis 15 Jahre, Kurbezirk III, 2,10 €: „Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beträgt die Kurtaxe pro Tag und Person ganzjährig Kurbezirk I: Kurbezirk II: Kurbezirk III: 2,10 € 1,60 € 2,10 €“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Je Nacht: „Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“ (Konsolidierte Fassung der Satzung der Gemeinde St. Blasien über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung), inkl. Änderungssatzung vom 12.11.2024) Fremdenverkehrsbeitrag, wer zahlt: „Von allen natürlichen und juristischen Personen, denen in der Stadt St. Blasien aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, wird ein Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitrag oder Übernachtungsbeitrag) erhoben.“ (Satzung der Stadt St. Blasien über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragsatzung), Beschluss vom 26.03.2024) Konzessionierte Betriebe und Privatzimmervermieter mit Einnahmen aus Übernachtung von Gästen (Bettengeld): „Der Übernachtungsbeitrag (Bettengeld) nach § 3 Abs. 2 beträgt je Person und Übernachtung 0,77 Euro.“ (Satzung der Stadt St. Blasien über die Erhebung eines Beitrages zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragsatzung), Beschluss vom 26.03.2024)