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Kurtaxe in Bernau: was Gastgeber 2026 erheben.

Bernau erhebt von Übernachtungsgästen eine Kurtaxe. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 14. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 58,10 € Kurtaxe.

Kurtaxe je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Ganzjährig 7 58,10 €

Alle Sätze

Kurtaxe je Person und Nacht, ganzjährig
Wer ganzjährig
Ab 14 Jahren 3,50 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 €
Kinder 6 bis 13 Jahre 1,30 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Gemeinde Bernau im Schwarzwald vom 17.10.2022, mit den Änderungssatzungen vom 15.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026 und ab 01.03.2026), Sammel-PDF der Gemeinde, gilt ab 1. März 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Kurtaxe im Schwarzwald Alle Orte

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Im Kreis Waldshut: St. Blasien.

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Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Kurtaxe vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

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Fragen zur Kurtaxe in Bernau

Wie hoch ist die Kurtaxe in Bernau?

3,50 € je Erwachsenem und Nacht.

Zahlen Kinder in Bernau Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen 1,30 € und ab 14 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Bernau von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Tagesgäste, die nicht länger als einen Tag in der Gemeinde bleiben; An- und Abreisetag zählen dabei zusammen als ein Tag, Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung ist, Familienbesucher von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen und Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.

Was muss ich als Gastgeber in Bernau tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurtaxe von ihnen ein, führt sie an die Gemeinde ab und haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Was im Kalendermonat fällig geworden ist, führst du bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab. Gäste meldest du innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft an und nach der Abreise ab.

Was gilt in Bernau sonst noch?

Weil An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen, kann schon eine einzelne Übernachtung frei sein; frag im Zweifel die Gemeinde. Der Rechner zählt jede Nacht. Auf Antrag zahlen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent 20 Prozent weniger. Einwohner, die ihren Lebensmittelpunkt woanders haben (etwa Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung), zahlen statt der Tagessätze eine pauschale Jahreskurtaxe: 79 Euro je Person ab 14 Jahren und 21 Euro je Kind von sechs bis 13 Jahren. In der Kurtaxe steckt die Konus-Abgabe: Mit der Gästekarte fahren die Gäste kostenlos mit Bus und Bahn im Schwarzwald. Du händigst jedem kurtaxepflichtigen Gast die KONUS Inklusiv-Gästekarte aus, nachdem der Gast den Meldeschein selbst ausgefüllt hat.

Muss ich meine Ferienwohnung in Bernau registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Bernau steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, 3,50 €: „für jede Person ab 14 Jahren 3,50 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Gemeinde Bernau im Schwarzwald vom 17.10.2022, mit den Änderungssatzungen vom 15.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026 und ab 01.03.2026), Sammel-PDF der Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, 0,00 €: „Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Gemeinde Bernau im Schwarzwald vom 17.10.2022, mit den Änderungssatzungen vom 15.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026 und ab 01.03.2026), Sammel-PDF der Gemeinde) Kinder 6 bis 13 Jahre, 1,30 €: „für jedes Kind von sechs Jahren bis zum vollendeten 13. Lebensjahr 1,30 €“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Gemeinde Bernau im Schwarzwald vom 17.10.2022, mit den Änderungssatzungen vom 15.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026 und ab 01.03.2026), Sammel-PDF der Gemeinde) Je Nacht: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.“ (Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) der Gemeinde Bernau im Schwarzwald vom 17.10.2022, mit den Änderungssatzungen vom 15.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026 und ab 01.03.2026), Sammel-PDF der Gemeinde)