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Gästebeitrag in Traben-Trarbach: was Gastgeber 2026 erheben.

Traben-Trarbach erhebt von Übernachtungsgästen einen Gästebeitrag. Rechne sie für deinen Aufenthalt aus; jede Zahl steht wörtlich in der Satzung.

Stand: geprüft am 18. Oktober 2026
Keine Rechts- oder Steuerberatung

Für diesen Aufenthalt erhebst du 33,60 € Gästebeitrag.

Gästebeitrag je Saison
ZeitraumNächteBetrag
Saison 1 7 33,60 €

Ab 1. April 2027 gelten neue Sätze; der Rechner nimmt sie für jeden Tag ab dann.

Alle Sätze

Gästebeitrag je Person und Nacht. Saison 1: 1. April bis 31. Oktober; Saison 2: 1. November bis 31. März.
Wer Saison 1 Saison 2
Ab 16 Jahren 2,00 € 2,00 €
Kinder unter 6 Jahren 0,00 € 0,00 €
Kinder 6 bis 15 Jahre 0,80 € 0,80 €

Quelle: Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 16.02.2024, durchgeschriebene Fassung inkl. 1. Satzungsänderung, gilt ab 1. März 2024 und vier weitere Dokumente, abgerufen am 18. Oktober 2026. Das Zitat zu jeder Zahl steht unter Wo steht das in der Satzung? Alle Orte

Orte in der Nähe

Im Kreis Bernkastel-Wittlich: Bernkastel-Kues.

Für deine Website

Setz diesen Rechner auf deine eigene Seite, damit deine Gäste die Gästebeitrag vor der Buchung kennen. Er rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite und ist nach jeder neuen Prüfung der Satzung aktuell. Er setzt keine Cookies und zählt keine Besuche. Rechner ansehen

Oder nimm die Sätze als Text für deine Preis- oder Anreiseseite. Der Text lädt nichts von Keyset, setzt keine Cookies und zählt nichts. Ändert sich die Satzung, steht der neue Text hier.

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Fragen zur Kurtaxe in Traben-Trarbach

Wie hoch ist die Kurtaxe in Traben-Trarbach?

Saison 1 (1. April bis 31. Oktober): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht; Saison 2 (1. November bis 31. März): 2,00 € je Erwachsenem und Nacht.

Ändert sich die Kurtaxe in Traben-Trarbach?

Ja, ab 1. April 2027, je Nacht: Saison 1: Erwachsene 2,00 € statt 2,00 €; Saison 2: Erwachsene 2,20 € statt 2,00 €. Ab 01.04.2027 gelten neue Sätze: in Saison 1 (April bis Oktober) bleiben es 2,00 € für Erwachsene, in Saison 2 (November bis März) werden es ab 01.11.2027 2,20 €. Kinder und Jugendliche zahlen weiter 0,80 €. Alle Orte mit neuen Sätzen: Kurtaxe 2027.

Zahlen Kinder in Traben-Trarbach Kurtaxe?

Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts, Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 0,80 € und ab 16 Jahren gilt der Satz für Erwachsene.

Wer ist in Traben-Trarbach von der Kurtaxe befreit?

Unter anderem: Wer sich zu Unterrichts- oder Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhält, zahlt nichts., Wer Verwandte vorübergehend ohne Entgelt besucht, zahlt nichts., Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen nichts, wenn sie das nachweisen., Wer sich zur Ausübung seines Berufs im Erhebungsgebiet aufhält, zahlt nichts. und Teilnehmer an Tagungen und Schulungskursen zahlen für deren Dauer nichts..

Was muss ich als Gastgeber in Traben-Trarbach tun?

Wer Gäste beherbergt, zieht den Gästebeitrag ein und führt ihn innerhalb von 7 Tagen nach der Zahlungsnachricht an die Verbandsgemeinde ab. Für jeden Kalendermonat gibst du bis zum 10. des Folgemonats die Abrechnung ab oder übermittelst deine elektronischen Meldedaten. Die Daten erfasst du elektronisch im Meldeverfahren der Verbandsgemeinde, druckst den Meldeschein aus und lässt ihn vom Gast unterschreiben.

Was gilt in Traben-Trarbach sonst noch?

Bis einschließlich 31.03.2027 beträgt der Gesamtbeitrag in Traben-Trarbach 2,00 € je Nacht: 1,50 € Verbandsgemeinde und 0,50 € Stadt. Erhoben wird der Beitrag auch in Burg (Mosel), Enkirch, Kinheim, Kröv, Reil und Starkenburg, jeweils mit anderen Sätzen. Wer eine Zweitwohnung hat, zahlt unabhängig von der Aufenthaltsdauer einen jährlichen pauschalen Beitrag; beim Stadtanteil sind das 22,00 €. Der Gast zahlt den Gästebeitrag spätestens am Abreisetag bei dir. Verweigert ein Gast die Zahlung, zeigst du das spätestens am nächsten Werktag der Verbandsgemeindeverwaltung an. Hast du in einem Monat niemanden beherbergt, gibst du eine Fehlanzeige ab. Du haftest für das ordnungsgemäße und rechtzeitige Einziehen und Abführen des Gästebeitrags.

Muss ich meine Ferienwohnung in Traben-Trarbach registrieren?

Nach der Liste der Bundesnetzagentur nicht: Traben-Trarbach steht nicht unter den Gebieten mit Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung (Stand 1. Oktober 2026).

Wo steht das in der Satzung?

Erwachsene, Saison 1, 2,00 €: „7 St. Traben-Trarbach 1,10 € 0,90 € 2,00 €“ (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Tarife Gästebeitrag ab 01.07.2025, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde) Erwachsene, Saison 1, neu 2,00 €: „7 St. Traben-Trarbach 1,00 € 1,00 € 2,00 €“ (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Neue Tarife Gästebeitrag ab 01.04.2027, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, Saison 1, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 16.02.2024, durchgeschriebene Fassung inkl. 1. Satzungsänderung) Kinder 6 bis 15 Jahre, Saison 1, 0,80 €: „ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 0,80 € 0,80 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 16.02.2024, durchgeschriebene Fassung inkl. 1. Satzungsänderung) Erwachsene, Saison 2, 2,00 €: „7 St. Traben-Trarbach 1,50 € 0,50 € 2,00 €“ (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Tarife Gästebeitrag ab 01.07.2025, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde) Erwachsene, Saison 2, neu 2,20 €: „7 St. Traben-Trarbach 1,80 € 0,40 € 2,20 €“ (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Neue Tarife Gästebeitrag ab 01.04.2027, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde) Kinder unter 6 Jahren, Saison 2, 0,00 €: „Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 16.02.2024, durchgeschriebene Fassung inkl. 1. Satzungsänderung) Kinder 6 bis 15 Jahre, Saison 2, 0,80 €: „ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 0,80 € 0,80 €“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 16.02.2024, durchgeschriebene Fassung inkl. 1. Satzungsänderung) Neue Sätze ab 1. April 2027: „Saison 1 (ab 01.04.2027)“ (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Neue Tarife Gästebeitrag ab 01.04.2027, Saison 1 und Saison 2, Gesamtbeitrag je Gemeinde) Je Nacht: „Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen.“ (Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 16.02.2024, durchgeschriebene Fassung inkl. 1. Satzungsänderung)